Blumberg-Riedöschingen Die Kreis- und Stadtverwaltung sieht in ihm eine Verkehrsgefährdung, da es dort in dem kurvigen Bereich der Riedöschinger Otto-Efferenn-Straße bei zwei entgegenkommenden Fahrzeugen sehr eng und gefährlich zugeht. Für andere hat der St. Martinsbrunnen hingegen eine verkehrsberuhigende Wirkung, da er die Verkehrsteilnehmer dazu zwingt langsamer zu fahren und verhindert, dass aus der Hauptstraße eine Rennstrecke wird. Zum kritischen Objekt wurde der Brunnen erst wegen der Erneuerung der Ortsdurchfahrt von Riedöschingen. Was also tun? Bleibt der Brunnen, oder muss er weg? Der Ortschaftsrat hat sich klar für den Erhalt des Brunnens ausgesprochen, der in 2024 von Bürgern aufwendig saniert wurde, wie Ortsvorsteher Rainer Linke zum Ausdruck bringt.

Um die mögliche Gefahrenstelle direkt auf der Höhe des Brunnens etwas zu entschärfen, solle das Brunnenbecken in Richtung der Römerstraße zurückversetzt werden, heißt es aus dem Ortschaftsrat. Man halte allerdings daran fest, dass bisher eigentlich keinerlei gefährliche Vorkommnisse von der Polizei erfasst worden seien. Diese Empfehlung des Ortschaftsrates, schon aus dem Jahr 2024, scheint bei den Zuständigen der Kreisverwaltung bisher nicht angekommen zu sein, da der Lösungsvorschlag bei der Infoveranstaltung für die Bürger in der Kompromißbach-Halle in der Präsentation durch das Planungsbüro Greiner nicht präsentiert wurde. Sondern es wurde von den Planern auf die Stellungnahmen der zuständigen Kreisverwaltung verwiesen.

Aus Sicht des Kreises bringt der Brunnen diverse Gefahren im Straßenverkehr: Dazu zählen eingeschränkte Sicht, Verkehrsbehinderung durch Lastwagen, Gefährdung von Fußgängern, Gefährdung bei der Pflege und Besichtigung des Brunnens und einen eingeschränkten Winterdienst. Das Fazit der Kreisbehörde ist: Der Martinsbrunnen stelle aufgrund dieser Punkte eine konkrete Gefährdung für die Verkehrssicherheit dar. Das Gefahrenpotenzial könne auch nicht ohne weiteres behoben werden, ohne den Brunnen zu versetzen. Der Brunnen könne in dieser Form entsprechend nicht an seinem Standort bleiben. Da er auch aus Sicht der Behörde eine Orts-historische Bedeutung aufweist, müsse ein neuer Standort für den Brunnen gefunden werden. Ein aus Sicht des Straßenbauamtes geeignetes neues Zuhause für den St. Martinsbrunnen sei auf dem etwa 50 Meter entfernten Kirchenvorplatz vor der Kirche St. Martin.

Dieser Vorschlag rief bei den über 50 anwesenden Bürger bei der Infoveranstaltung lautstarken Unmut hervor, der sich auch nach einer fast eine Stunde andauernden Diskussion nicht beruhigen wollte. Der Ortschaftsrat etwa kritisierte, nicht stärker bei den Entscheidungen in der Angelegenheit beteiligt worden zu sein. Man habe diese Stellungnahme und die Präsentation nur zwei Tage vor der Infoveranstaltung erhalten. Das sei zu kurzfristig gewesen, um effizient damit umgehen zu können, sagt Rainer Linke. Die Empfehlung des Ortschaftsrates sei schon lange an das Bauamt nach Blumberg weitergegeben worden. In der Diskussion wurde von Bürgern darauf verwiesen, dass alle im Ort mit dem Brunnen und seinem Standort immer vertraut waren und der Brunnen für Riedöschingen eine historische Identität habe. Es kam die Frage auf, warum der Brunnen nach über 100 Jahren plötzlich ein Hindernis sei. Auch sei laut Wortmeldungen nicht nachvollziehbar, dass die Mindestbreite der Straße an anderen Stellen deutlich unterschritten werde – besonders im weiteren Verlauf der Otto-Efferenn-Straße – ohne dass es zu Änderungen käme. Es hätte im Vorfeld laut dem Ortschaftsrat auch Gespräche mit dem Bauamt in Blumberg gegeben und man habe den Eindruck gehabt, dass sich das Stadtbauamt immer hinter dem Landratsamt versteckte, da es eine Kreisstraße sei und Blumberg da eigentlich gar nichts mitzureden habe. Erst im Februar 2025 seien bei einer Ortsbegehung Alternativen besprochen worden. Ob diese auch vom Bauamt der Stadt an das Landratsamt weitergegeben wurden, hinterfragten Vertreter des Ortschaftsrats bei der Veranstaltung. Mitarbeiter des Landratsamts fragten etwa, wo eine Kompromisslinie verlaufe und die Vertreter des Ortschaftsrates sagten, diese sei bereits vor Wochen besprochen worden.

Die Pressestelle des Landratsamtes hat dem SÜDKURIER nun eine veränderte Planung bestätigt: Der neue, achteckige Brunnentrog, mit einem Außendurchmesser von 2,50 Metern, soll in Richtung Westen in die Römerstraße verlegt werden. Im Rahmen der Neugestaltung ist es möglich, den Trog aus der Otto-Efferenn-Straße so zu verschieben, dass eine Durchfahrtsbreite von etwa sechs Metern gewährleistet ist. Die Gehwege entlang der Kreisstraße werden unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten so gestaltet, dass sie eine Mindestbreite von 1,50 Metern einhalten – insbesondere im Bereich des Pfarrhauses – und den Fußgängerverkehr sicher führen. Die Sichtbeziehungen für den Straßenverkehr werden in beide Richtungen verbessert und entsprechen den Regeln der Technik. Das Ein- und Ausfahren in die Römerstraße ist mit den üblichen Fahrzeugen sicher möglich. Die Statue des Heiligen St. Martin kann an ihrem jetzigen Standort auf dem Sockel verbleiben.