Blumberg-Achdorf – Am Wutachwehr in Achdorf wird voraussichtlich doch noch ein Flusskraftwerk gebaut. Nachdem der Blumberger Gemeinderat mehrheitlich der Realisierung einer Wasserkraftanlage am Wutachwehr zugestimmt hatte, wurde im Februar eine Investorenausschreibung zum Bau und Betrieb der Anlage veröffentlicht. Im Herbst trifft der neue Gemeinderat weitergehende Entscheidungen zu dem viel diskutierten Thema.
Zum geforderten Abgabetermin der Ausschreibung im zweiten Quartal lagen der Stadtverwaltung zwei Angebote vor. Nachdem die Angebote eingegangen waren, wurden sie vonseiten des zuständigen Stadtbauamtes auf Vollständigkeit geprüft. Die Betreiberausschreibung, die letztlich in vier Phasen aufgeteilt wurde, beschäftigt sich in der Phase A zunächst mit der Auswahl eines geeigneten Bieters.
Hierfür mussten die Bieter das Projekt anhand einer Präsentation einer Wertungskommission vorstellen, die im Juli vom Gemeinderat mit dieser Aufgabe beauftragt worden war. Die Präsentation sowie die Bewertung der Kommission fand jüngst in Achdorf statt. Da es sich bei dieser Bieterauswahl um ein laufendes Verfahren handle, könne man vonseiten der Stadtverwaltung derzeit keine Details dazu veröffentlichen, so Hauptamtsleiterin Nicole Schautzgy auf Anfrage.
Am Auswahlverfahren nehmen lediglich Bieter teil, deren Angaben eine sachliche und fachliche Bewertung auf Basis der angefragten Informationen und Anforderungen zulassen. Die Bewertung erfolgt dabei durch festgelegte Kriterien mittels einer Bewertungsmatrix. Derjenige Bewerber mit der höchsten Bewertungszahl erreicht dann die nächste Phase. Bei Gleichheit zweier Bieter entscheidet das Los. In dieser Phase befindet sich derzeit auch die Thematik der Wasserkraftanlage. Nach der Entscheidung der Wertungskommission solle dann im dritten Quartal des Jahres mit der Phase B begonnen werden.
„Im September oder Oktober wird das Thema Flusskraftwerk erneut im Gemeinderat beraten“, so Nicole Schautzgy. In der folgenden Phase B werde es laut Sitzungsvorlage dann um einen Optionsvertrag gehen, den die Verwaltung nach Ermittlung eines geeigneten Bieters erstellen soll. Dieser ausgearbeitete Optionsvertrag wird mit dem ausgewählten Bieter geschlossen und enthält im Wesentlichen folgende Punkte: Zum einen die generelle Zustimmung, zum anderen die Festlegung eines terminlichen Ablaufs mit dem Erstellen einer Entwurfsplanung und einer Genehmigungsplanung sowie die Festlegung der Kauf- und Überlassungspreise für die Grundstücke und andere Rechte.
Abschließend erfolgen dann auch die Verpflichtung der Stadt, in den Vertrag nach Phase C einzutreten, und die Durchführung des Wasserrechtsverfahrens durch den Käufer. Dies soll erfolgen, nachdem die wasserrechtliche Genehmigung für die Maßnahme erteilt wurde. In der finalen Phase D wird dann der Vertrag schließlich wirksam und die Realisierung des Projektes kann beginnen.