Elisabeth Winkelmann-Klingsporn

Zur Stabilisierung des kirchlichen Haushaltes spielen die Unterhaltskosten für die 1969 gebaute und sanierungsbedürftige Kirche in Bräunlingen am Bruggacker eine wesentliche Rolle.

Mit einer Zukunftswerkstatt am vergangenen Samstag in der Auferstehungskirche war nach der Meinung der Gemeindeglieder zu den dazu anstehenden Entscheidungen im Kirchengemeinderat gefragt. 30 Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, sich über den Sachstand zu informieren und Wünsche und Zukunftsvorstellungen für das evangelische Gemeindeleben in Bräunlingen zu entwickeln.

Der demografische Wandel führt landesweit zu rückläufigen Gemeindegliederzahlen. In Bräunlingen zeigt sich das besonders stark mit rückläufigem Gottesdienstbesuch. Um das Kirchengebäude hier langfristig der Gemeinde zu erhalten, wurden unter anderem die Gewinnung von ehrenamtlich Mitarbeitenden und anderer Zielgruppen zur Belebung des Gemeindelebens angesprochen, um in einer veränderten Gesellschaft eine einladende Gemeinde zu werden. Unüberhörbar war dabei auch das Standortbewusstsein Bräunlinger Gemeindeglieder innerhalb der Gesamtgemeinde Hüfingen-Bräunlingen.

Darüber hinaus standen aber auch neue, zusätzlich mögliche Nutzungen im Raum. Beispielsweise die Räume für Familienfeiern anzubieten. Gespräche gibt es inzwischen mit der Stadtkapelle Bräunlingen, die die Kirche als Probenraum nutzen könnte. So könnten mit Mieteinnahmen die Gebäudeunterhaltungskosten ein Stück weit finanziert werden.

In den nächsten Tagen werden entsprechende Gespräche im Vorstand der Stadtkapelle geführt, informierte Bürgermeister Micha Bächle, dem es ein Anliegen ist, dass die evangelische Kirche in der Stadt bleibt.

In der Stadt bleiben wird die evangelische Gemeinde sicher, gegebenenfalls auch in gemieteten Räumen. Kirchengemeinderatsvorsitzender Carl Michael Ruyter informierte über das weitere Vorgehen: Bis Ende 2019 muss der amtierende Kirchengemeinderat eine Entscheidung zum künftigen Umgang mit der Auferstehungskirche in Bräunlingen treffen. Die Umsetzung ist dann Aufgabe des neu zu wählenden Kirchengemeinderates.