Wer hängt nicht an seinem Führerschein? Jetzt, wo auch gefühlte Notlagen wie das Parken in zweiter Reihe bepunktet werden sollen, schielt so mancher nervös auf sein Konto in Flensburg. Dort werden nicht Beträge gebunkert sondern Punkte gesammelt. Seit 1958 betreibt das Kraftfahrtbundesamt im nördlichen Zipfel der Republik das Verkehrszentralregister. Was im mobilen Deutschland besser bekannt ist als Verkehrssünderdatei, macht Zeitgenossen Sorgen, für die Verkehrsregeln mitunter Auslegungssache sind. Ganz besonders, nachdem seit Mai 2014 nicht mehr 18, sondern schon acht gesammelte Punkte zum Fußgängerdasein verdonnern. Auch wenn sich das Sanktionsmaß verschoben hat: Die Luft wird dünner – und sie macht erfinderisch.
Unzählig sind die Online-Angebote für technische Hilfen um die ungeliebten Blitzer auszutricksen und fast jeder hat die Möglichkeit, sich eine Blitzer-App zu installieren oder einer entsprechenden Whatsapp-Gruppe beizutreten.
Da stach unlängst ein Faxauswurf im Büro schon als herrlich altmodische Werbevariante heraus. Ein Schutzsystem in deutscher Entwicklung mit deutschem Service, mit Funk-, GPS- Satelliten- und sonstiger Technik ausgestattet und in Sekunden eingebaut; vor allem aber von der Polizei nicht feststellbar und für Firmeninhaber steuerlich absetzbar: Das scheint doch ein echtes Wundermittel zu sein, ja der angepriesene „100-prozentige Rundum-Schutz für Ihren Führerschein“.
Wenn nicht Marketing und Kleingedrucktes stören würden: Preise werden nicht genannt. Wer neugierig geworden ist, muss sein Interesse an Schutzsystemen gegen Blitzer und andere Tempokotrollen per Faxantwort bekunden. Und wo ein Gewinnspiel ein Schutzsystem verspricht, liegt es nahe, dass über diese Masche Adressen gesammelt werden. Der Gedanke lässt sich nicht von der Hand weisen: Unter einer fett am Fuß des Blatts gedruckten Internetadresse wird erklärt, wie man sich wieder kostenlos aus dem Verteiler austragen lässt.
Kostenlos? Na, prima. Da klammere ich mich doch wenigstens an die plakative Botschaft in der Mitte der Massenzuschrift. „Dieser Blitzerschutz ist gesetzlich erlaubt“, so die frohe Kunde in fetten schwarzen Lettern. Aha, alles prima. Der Rechtsweg ist eingeschlagen.
Oder ist er einfach eingeschlafen? Nun hängt aber noch das Sternchen am Quasi-Erlaubnisschein, das auf eine winzig klein gedruckte Anmerkung verweist. Straffrei bleibt nur, wer das Gerät ohne Software als GPS-Tacho benutzt. Den könnte man auch Navi nennen – ein kluges Helferlein in fast jedem Smartphone. Das habe ich schon. Ich glaube, ich fahre einfach weiter anständig.