Seit ein paar Wochen gibt es das DS-Kennzeichen. Das „neue“, wie man richtigerweise sagen müsste. Denn etliche Bewohner des früheren Landkreises Donaueschingen hatten das alte Kennzeichnen auf einem ihrer Fahrzeuge festgeschraubt und meldeten ihr Fahrzeuge nicht um. Dazu gehören auch Helmut und Tobias Merz aus Donaueschingen, die für ihren Malerbetrieb an der Güterstraße einen Anhänger mit altem DS Kennzeichen benutzen, der seit 1953 mit der durchgängig selben Autonummer in der Malerfirma ständig gebraucht wird.
Der Anhänger ist Baujahr 1949. Gebaut wurde er, als der Raum Donaueschingen noch zur französischen Besatzungszone gehörte. Am 23. September 1953 wurde der Anhänger von Paul Stadelmann auf Walter Merz, dem Opa des heutigen Besitzers Tobias, umgeschrieben. Das Autokennzeichen DS A 357 blieb.
Von 1956 bis 1972 wurden im Landkreis Donaueschingen die DS-Kennzeichen ausgegeben. Dann wurde der Landkreis aufgelöst. Autos fuhren mit VS oder TUT. 1973 hätte Helmut Merz deshalb das DS-Zeichen ummelden können. Doch er beließ die Nummer, die bis heute registriert ist. Der Anhänger lief weiter auf seinen Namen. Wie bei vielen anderen: Gerade Traktoren und Motorräder sollen noch mit altem Kennzeichen unterwegs sein. Der SÜDKURIER interessiert sich für diese Fahrzeuge und deren Besitzer.
Grundgestell aus dem Jahr 1949
Aber zurück zum Merz-Veteran: Viele Stahlträger für den Gerüstbau oder die bis zu vier Meter langen Leitern, habe die Firma Merz mit dem bis zu zwei Meter ausfahrbaren Deichsel verlängertem Anhänger bis heute immer problemlos transportiert. Ein einfacher Gepäckträger am Auto reichte nicht, die Gerüste von Baustelle zu Baustelle zu fahren. „Deshalb ist unser Anhänger seit vielen Jahren ein treuer Diener bei Gerätetransporten zu den einzelnen Baustellen“, so Helmut Merz.
Große Reparaturen gab es über die Jahrzehnte keine, doch die Umrandung des Anhängers, der damals noch aus Holz gefertigt worden war, musste mit einem Aluminiumrahmen versehen werden, der auch gut umklappbar ist. Das Grundgestell des Anhängers ist immer noch die Urgrundlage aus 1949. „Die mit einer Pkw-Anhängerkupplung gut zu fahrende Transportmöglichkeit, hat sich in all den Jahren gut bewährt“, lobte Helmut Merz seinen Anhänger.
Ganz offiziell keine technischen Bedenken
Das Leergewicht liegt bei rund 170 Kilogramm, die Nutzlast bei 350 und das zulässige Gesamtgewicht bei 500 Kilogramm. „Der Anhänger entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Seine Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Wegen und Straßen stehen keine technischen Bedenken im Wege“, wurde der Familie Merz immer wieder bei technischen Überprüfungen vom TÜV wörtlich bescheinigt.