Eigentlich hatte alles so gut angefangen: Ab dem 1. April 2022 startete das Gartenprojekt Lisa‘s Gemüsegärtle von Tobias Limberger. Interessierte sollen ein Beet pachten und dort Gemüse pflanzen können. „Wir wollen Gemüse zum Verkauf anbauen und anderen Familien die Chance geben, das Gleiche zu tun“, erklärt Limberger das Projekt.
Doch es gibt Ärger bei der Umsetzung. Mehrere Pächter haben Strafzettel für Falschparken und Falschbefahren von Wegen bekommen. Das ärgert Tobias Limberger, denn die Pächter haben auf seinem Grundstück geparkt.
Das Problem: Der Weg zum Gemüsearten ist mit zwei Schildern gekennzeichnet, zuerst „Anlieger frei“ und dann später „landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“. Limberger, als Eigentümer und Geschäftsführer seines Gartenbaubetriebes darf passieren, seine Pächter scheinbar nicht.
Strafzettel laut Stadt gerechtfertigt
„Die Pächter der Gartenparzellen haben gegen das verfügte Verkehrsverbot verstoßen“, teilt Beatrix Grüninger, Pressesprecherin der Stadt Donaueschingen mit. Die Ausnahmeregelung für landwirtschaftlichen Verkehr gelte laut Stadt für die Pächter nicht, „denn es handle sich um Fahrten zu einer hobbygärtnerischen Landbestellung“. Das sei nicht das Gleiche wie landwirtschaftliche Produktion.
Einige Pächter haben Widerspruch gegen die Strafzettel eingelegt. Den lässt das Ordnungsamt jedoch nicht zu. „Die meisten haben deshalb bezahlt“, sagt Limberger. Er wünscht sich, dass sie Verkehrssituation geklärt wird. „Dazu müsste man nur die Beschilderung ändern“, sagt er.
Eine Lösung des Konfliktes sei aber bisher nicht in Sicht. Im April und im Mai habe es tägliche Kontrollen gegeben. „Das hat für mich schon ein Geschmäckle“, findet Tobias Limberger. Er hatte bereits im Vorhinein seine Pächter gebeten, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu kommen. Das sei aber für einige Ältere nicht möglich, die hätten ihr Feld daraufhin aufgegeben. „Manche sind aber auch kreativ geworden und haben ihre Setzlinge mit dem Bollerwagen oder Fahrradanhänger gebracht“, berichtet Limberger.

Wurde illegal gebaut?
Zusätzlich zum Ärger mit dem Ordnungsamt kam außerdem ein Brief vom Bauamt. „Wegen angeblicher illegaler Bebauung“, berichtet Limberger. Unter Androhung von 1.500 Euro wird ihm untersagt weiterzubauen. „Dabei bauen wir hier oben gar nichts“, sagt er. Der Unterstand für Gartengeräte ist ein Container, also eine Geschirrhütte, die Limberger jederzeit abtransportieren kann, die Wasserbehälter sind ebenfalls nicht fest verbaut.
Und auch eine Spielecke für das Kind von Familie Limberger und der Wildschutzzaun sind nicht mit Beton im Boden verankert. Außerdem beruft sich Tobias Limberger Paragraf 26 im Bundesjagdschutzgesetz und auf Paragraf 50 im Landesbauordnungsgesetz, der besage, dass ein Vorhaben im Außenbereich zulässig sei, wenn es „einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient“.
Auch hier sieht die Stadt die Sachlage anders. „Das Grundstück auf dem die Anlagen errichtet wurden liegen im Außenbereich. Eine Bebauung im Außenbereich ist gemäß Paragraf 35 Baugesetzbuch nur privilegiert – also nur unter bestimmten Voraussetzungen – zulässig. Dem Eigentümer wurde mehrfach mitgeteilt, dass keine Privilegierung vorliegt“, so Pressesprecherin Grüninger.
So lauten die Gesetze
Eigentlich wollte Tobias Limberger laut eigenen Angaben mit diesem Projekt für die Allgemeinheit und die Umwelt etwas Gutes tun. „Das sieht man auch an der Vielfalt an Insekten, vor allem Bienen und Schmetterlinge, auf dem Feld und vor allem an den Insektentränken. Bei diesem heißen Wetter sind diese die einzigen Anlaufstellen für die Insekten in diesem Gebiet“, berichtet Limberger. „Es tummeln sich immer zwischen 20 bis 30 Bienen und Schmetterlinge an der Tränke.“
Außerdem wollte Tobias Limberger das Projekt gerne weiter vorantreiben, auch über die Haltung von Schafen hat er nachgedacht. Da seine Frau von einem Bauernhof kommt und auch Tobias Limberger in seinen jungen Jahren mit Großeltern und Eltern einen Nebenerwerbsbauernhof betrieben hat, ist hier eine Grundlage vorhanden. Mit dem Brief vom Bauamt legt er das Vorhaben erst mal auf Eis. Auch die Idee, mit seiner Frau zusammen auf eine seiner Wiesen Hecken und Bäume heranzuziehen, um diese später zu verkaufen, muss warten.
Fall landet vor Gericht
In der Zwischenzeit kommt ein zweiter Brief vom Bauamt, er habe weitergebaut und soll nun die Geldstrafe zahlen müssen. „Daraufhin bin ich zum Anwalt gegangen“, so Limberger. Denn: Das Grundstück hat er gemeinsam mit Familienmitgliedern geerbt, sollte er die Strafe nicht innerhalb einer Zehn-Tages-Frist begleichen, wird das Konto seines Bruders, zu diesem Zeitpunkt Verwalter der Erbengemeinschaft, gepfändet. Limberger bezahlt also erst mal.
Das Bauamt hat Tobias Limberger außerdem eine Frist für den Rückbau der Anlage gesetzt. Der Fall liegt nun beim Verwaltungsgericht. „Das kostet natürlich Geld und die Klärung kann sich hinziehen“, sagt Limberger. Eigentlich würde er das Thema gerne außergerichtlich beilegen.
Und auch Unterstützung hat er sich geholt. Landrat und stellvertretender Oberbürgermeister Niko Reith hat den Gemüsegarten schon vor Ort angeschaut, mit Oberbürgermeister Erik Pauly hat er telefoniert. „Auch hier war nur positives zu diesem Projekt zu hören und es wurde versichert, das hier bestimmt eine Einigung möglich sein wird“, sagt Limberger. Wie diese Lösung aussieht, ist jedoch noch unklar.