Es ist kur vor fünf Uhr am frühen Montagmorgen, 25. November 2019. Zwei Maskierte betreten das Hotel Öschberghof und bedrohen zwei Angestellte an der Rezeption mit einer Schusswaffe. Diese müssen den Tätern mehrere tausend Euro aushändigen.
Nach dem Überfall nehmen sich die Maskierten ein hoteleigenes Fahrzeug und fliehen. Es wird später auf einem Feldweg verlassen in der Nähe des Hotels gefunden. Eine detaillierte Täterbeschreibung kann damals nicht genannt werden: Die Männer waren während des Überfalls maskiert, für Beschreibungen von Größe, Bewegungsabläufen oder Sprachfärbung habe es bislang noch keine verlässlichen, für eine Fahndung verwendbaren Inhalte gegeben, heißt es damals.
Dutzende Fahrzeuge der Polizei beteiligen sich an diesem Novembertag an einer Ringalarmfahndung, die Verbrecher scheinen durch die Netze geschlüpft. An der Rezeption läuft in solch einem Extremfall ein vorher festgelegter Ablauf: Niemals Widerstand leisten, sondern den Tätern ohne Gegenworte alle Wünsche erfüllen, so die Vorschrift.
Kurze Zeit später, es ist Montag, 10. Februar 2020, geschieht es wieder. Zwei Maskierte überfallen das Hotel erneut. Es geschieht in exakt derselben Art und Weise, wie im November. Es ist sogar derselbe Tag, fast zur selben Uhrzeit.
Was sagt die Staatsanwaltschaft zum Öschberghof-Überfall?
In der Zwischenzeit war es still um die Angelegenheit. Gab es in dem Fall eine Aufklärung, konnten die Verantwortlichen von der Polizei geschnappt werden? „Das Verfahren ist seit 2021 eingestellt“, erklärt Andreas Mathy, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz. „Wir haben alles gemacht, mehr geht momentan nicht“, erklärt er die Ermittlungen.
Es habe keine neuen Hinweise gegeben – und die verfügbaren reichen nicht aus: „Häufig findet man am Tatort irgendwas, eventuell DNA. Hier waren jedoch keine Spuren zu sichern“, so Mathy. Auch Tatortnahe Funkdaten, über die die Handynutzung zum Zeitpunkt am Tatort geprüft werden kann, haben keine Erkenntnisse geliefert.
Sache ist nicht komplett vom Tisch
Das bedeute jetzt allerdings nicht, dass die Angelegenheit komplett vom Tisch sei. Sollte es neue Hinweise geben, werde man den Fall wieder aufgreifen. Dafür gebe es jedoch auch einen – wenn auch langen – zeitlichen Rahmen: „Es handelt sich wohl um schwere räuberische Erpressung. Da gibt es eine Verjährungsfrist von 20 Jahren“, erklärt Mathy.
Ob es sich bei den Tätern um professionelle Kriminelle gehandelt habe? „Sie waren vorsichtig genug, um nicht ertappt zu werden und haben keine Spuren hinterlassen. Das deutet nicht auf Anfänger-Verhalten hin.“