In Hüfingen einigte sich der Gemeinderat auf eine aufkommensneutrale Erhebung der Grundsteuersätze A (land- und forstwirtschaftliche Grundstückfläche) und B (bebaute und bebaubare Grundstücksfläche). Mit großer Mehrheit votierte er bei zwei Gegenstimmen der LBU für eine Reduzierung des Hebesatzes für die Grundsteuer A auf 361 v.H. und eine leichte Erhöhung der Grundsteuer B auf 442 v.H.
Stadtkämmerer Michael Binninger lieferte hierfür eine minutiös ausgearbeitete Grundlage, die auf der Anzahl von rund 600 Bescheiden für die Grundsteuer A und etwa 3500 Bescheiden für die Grundsteuer B basiert. Bürgermeister Patrick Haas sprach von einer brisanten Situation mit Gewinnern und Verlierern, weshalb er sich mit Stadtkämmerer Binninger einig ist, das Thema via soziale Medien und dem Mitteilungsblatt so transparent wie möglich darzustellen.
Hebesätze nicht mehr vergleichbar
Die neuen Hebesätze seien mit den alten nicht mehr vergleichbar und die ursprünglich von den Gemeinden für gut befundene Aufkommensneutralität für 2025 beginne an einzelnen Stellen zu bröckeln. „Hüfingen hält an einer aufkommensneutralen Erhebung fest“, fügte er hinzu.
Einen komplizierten Sachverhalt konstatierte CDU – Fraktionssprecher Markus Leichenauer. „Die Grundsteuer setzt sich aus vier Werten zusammen, welche die Gemeinde lediglich noch bezüglich des Hebesatzes steuern kann.“
SPD-Fraktionssprecherin Kerstin Skodell sprach von einem wenig angenehmen Thema, welches die Stadt umzusetzen hat. Sie empfahl dem Gremium, sich mit der Grundsteuer C als weiterer Form der Steuererhebung zu befassen: „Die Einführung eines höheren Grundsteuersatzes für innerörtlich unbebaute Baugrundstücke wird angesichts eines zunehmenden Verbrauchs der immer knapper werdenden Flächenressourcen immer wichtiger“, ist sie überzeugt.
„Wir haben als Gemeinde nur noch eine geringe Steuerfunktion. Ungerechtigkeiten können wir nicht mehr korrigieren“, sagte Michael Steinemann, Fraktionssprecher Freies Forum. Er empfahl, sich auf der Datengrundlage von 2025 für das übernächste Jahr mit der Einführung einer Grundsteuer C zu befassen.
Auf Absenkung verzichten
Phillip Wills von der LBU plädierte im Hinblick auf eine möglicherweise notwendige erneute Anpassung 2026 dafür, auf eine derartige Absenkung der Grundsteuer A zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.
Stadtkämmerer Binninger informierte, dass es noch möglich sei, mittels Sachverständigengutachten gegen die Grundsteuerbescheide Einspruch beim Finanzamt einzulegen: „Eine Einführung der Grundsteuer C liegt im Ermessen jeder Gemeinde.“ Er informierte, dass diese Steuerform vor allem bei unbebauten Grundstücken greife, die entsprechend ihrer Lage, Form und Größe sofort bebaut werden könnten.
Die Einführung einer Grundsteuer C sei ursprünglich entstanden, um dem Wohnungsmangel in Ballungsräumen entgegenzuwirken. In Gemeinden der Größe von Hüfingen sah er in einem ersten Schritt Gespräche zwischen der Verwaltung und den Grundstückseigentümern der Baulücken als zielführender.