Einer EU-Richtlinie folgend hat der Gemeinderat von Immendingen am Montagabend der dritten Runde der Lärmaktionsplanung seit 2012 zugestimmt. Sofortige Maßnahmen entlang der Ortsdurchfahrten der B 311 in Immendingen und Zimmern ergeben sich daraus allerdings nicht.
Als Teil der Planung umgesetzt wurde bislang nur die Reduzierung auf 50 Stundenkilometer zwischen dem Kernort und Zimmern. Nicht weiter verfolgt wird ein Tempo-30-Limit innerorts, das neue Schallberechnungen notwendig gemacht hätte, wobei die Chancen auf eine Umsetzung mit Blick auf die Kosten und die geplante Umgehung zu gering wären. Zu aufwendig wäre auch eine Erhöhung des Lärmschutzwalls in Zimmern.
Erster Lärmaktionsplan im Jahr 2012
„Wir wissen alle, die EU-Richtlinie verpflichtet uns Gemeinden mit Straßen oberhalb einer definierten Verkehrsmenge von 8200 Fahrzeugen pro Tag zur Aufstellung der Lärmaktionsplanung“, sagte Bürgermeister Manuel Stärk zu Beginn der Sitzung.
2012 hatte die Gemeinde Immendingen erstmals eine solche Planung erstellen lassen, die ab 2015 ergänzt und zuletzt im Juni vom Gemeinderat in dritter Runde beraten wurde. Danach war von 3. Juli bis 14. August noch die Öffentlichkeit an der aktuellen Planungsphase beteiligt worden. Letztlich lassen sich aus der Lärmaktionsplanung allerdings keine Ansprüche für die Anwohner der Bundesstraße ableiten.
Nicht alle Maßnahmen durchführbar
Zum Inhalt des Aktionsplans gehörten ursprünglich zwölf vom Büro für Umweltakustik, Heine und Jud, ausgearbeitete lärmreduzierende Maßnahmen, die sich nach der Prüfung aber teilweise als nicht durchführbar erwiesen. Beispielsweise kommt lärmoptimierter Fahrbahnbelag laut Straßenbauverwaltung des Landkreises auf Grund der regionalen Witterungsverhältnisse nicht in Betracht.
Die Erhöhung des Lärmschutzwalls für das Wohngebiet „Iltishalde“ hält die Gemeinde für finanziell nicht realisierbar und mit Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis für nicht sinnvoll. Ein Lastwagenfahrverbot ist auf einer Bundesstraße nicht umsetzbar.
Drei Punkte sollen umgesetzt werden
An drei Punkten des Lärmaktionsplans will die Gemeinde festhalten. Dazu zählen Maßnahmen wie die Sanierung der Fahrbahndeckschicht, die Optimierung der Straßenraumgestaltung und das Drängen auf die baldige Realisierung einer Umgehungsstraße.
Auf Anregung des Rats war ein weiterer Aspekt in die Diskussion eingebracht worden: die Frage nach einer lärmreduzierenden Auswirkung von Tempo 30 innerorts. Dazu merkten die Straßenverkehrsämter in einer Anhörung an, dass dafür eine exakte Darstellung der Betroffenheit jedes einzelnen Gebäudes notwendig sei. Auf Vorschlag der Verwaltung lehnte der Rat die erforderlichen Berechnungen ab. Begründet wurde dies mit der geringen Chance auf eine Umsetzung, hohe Kosten und die Aussicht auf eine Ortsumgehung.
Anregungen gab es in der letzten Anhörungsrunde auch von Bürgern. Sie betrafen vor allem den Zimmerer Lärmschutzwall und die Kreisverkehre. Sie wurden in der Planung entweder bereits berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen, ehe der Rat den Plan in dritter Runde verabschiedete.