Der Ausschuss für Umwelt, Technik, Wirtschaft und Verkehr musste sich in seiner Sitzung – wieder einmal – mit so genannten Schwarzbauten beschäftigen. Für die bereits errichteten Bauwerke vorwiegend im Außenbereich waren nachträglich Anträge für eine Baugenehmigung eingereicht worden. In drei Fällen folgte das Ratsgremium dem Vorschlag der Verwaltung und lehnte eine Genehmigung ab. Die Bauherren müssen jetzt damit rechnen, dass die Baurechtsbehörde des Landratsamts den Rückbau anordnet.
Nach Auskunft von Ortsbaumeister Jürg Scheithauer hat ein Eigentümer im Bereich Martinsweiler einen Taubenschlag des vorherigen Besitzers abgebaut und eine Gartenlaube mit Anhängerunterstand erstellt, ohne jeglichen Bezug zum bestehenden Wohnhaus mit Garage und Nebengebäude. Aus Sicht der Verwaltung wäre eine andere Lösung möglich gewesen, weshalb dem Antragsteller empfohlen werde, mit dem Ortsbauamt in Kontakt zu treten.
Auch bei der voluminösen Erweiterung der bestehenden Garage und Bau eines Geräteschuppens in unmittelbarer Nachbarschaft zum vorherigen Fall sah Scheithauer keine Privilegierung. Auf dem Grundstück befänden sich bereits ein großflächiger Wohnhaus-Anbau und eine Garage mit vier Stellplätzen. Der zusätzliche Bedarf für die Erweiterung der Garage um 60 Quadratmeter und ein Geräteschuppen mit 20 Quadratmeter Grundfläche werde vom Antragsteller nicht begründet und eine gewerbliche Nutzung sei nicht bekannt, urteilte der Ortsbaumeister. Laut Bürgermeister Fritz Link wurde der Schwarzbau durch die Baukontrolle des Landratsamts festgestellt. „Auch hier ist nicht ersichtlich, weshalb kein Bauantrag gestellt und einfach drauflos gebaut wurde“, ärgerte sich Link.
Bei einer unrechtmäßig errichteten Fertiggarage mit Flachdach, ebenfalls im Bereich Martinsweiler, fühlte sich der Bürgermeister von der Stellungnahme der Baurechtsbehörde irritiert. Sie stellte eine nachträgliche Genehmigung in Aussicht, da der Antragsteller zusicherte, die Fertiggarage mit der bestehenden Garage einheitlich und gestalterisch dem Wohnhaus anzupassen. „Ein Flachdach passt nicht zur Bauhistorie des Schwarzwalds“, argumentierte Link.
Vorerst abgelehnt wurden der Antrag auf Nutzungsänderung einer Dunglege zu einem Pferdestall mit Lagerflächen und der Bau eines Holzlagerschuppens im Bereich Waldau in Buchenberg. Wie Scheithauer erläuterte, sei die überdachte Dunglege damals genehmigt worden, um das Ausschwemmen von Gülle in das Grundwasser zu verhindern. Bei der beantragten Nutzungsänderung, die bereits illegal erfolgt sei, sei zu befürchten, dass der Pferdedung an anderer Stelle auf dem Grundstück gelagert werde und Gülle ins Erdreich dringe. Der schon erstellte, aber nicht genehmigte, Holzschuppen könne an anderer Stelle platziert werden, um eine Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden, sagte Scheithauer. Bürgermeister Link ärgerte sich: „Jetzt wird genau das Gegenteil gemacht zur früheren Genehmigung. Wir sind keine Dung- und Gülledetektive. Wenn die Antragstellerin den Nachweis der Dung-Lagerung nicht einreicht, muss notfalls rückgebaut werden“, so Link. Wie die Antragstellerin gegenüber dem SÜDKURIER verriet, werde der Pferdemist in einem überdachten Transportfahrzeug gelagert, welches vom Landwirtschaftsamt genehmigt sei.