Löffingen Ab dem Schuljahr 2026/2027 hat jedes Kind an der Grundschule von Montag bis Freitag Anspruch auf eine tägliche Betreuung, die insgesamt 40 Stunden pro Woche umfasst. Der Rechtsanspruch gilt auch für die Ferienbetreuung. Die Ganztagsschule ist ein Thema, welches die Stadt Löffingen als Schulträger schon seit mehreren Jahren beschäftigt.
Mit der bisherigen flexiblen Nachmittags-Betreuung ging man schon länger einen neuen Weg, so Hauptamtsleiterin Julia Selb. Durch den neuen Rechtsanspruch stehen den Eltern gleich drei unterschiedliche Varianten zur Verfügung. Bei einem Elternabend stellte ein Vertreter des Schulamts die verschiedenen Betreuungs-Modelle vor. Bürgermeister Tobias Link, Grundschul-Konrektorin Teresa Nicke sowie die pädagogische Leiterin Nina Löffler (Fachwirtin für Organisation und Führung im Sozialwesen) standen den Eltern für Fragen zur Verfügung.
Außerdem läuft derzeit unter den Eltern eine Bedarfsumfrage, um ein optimales Betreuungsangebot zu entwickeln. „Uns ist es als familienfreundliche Stadt wichtig, ein verlässliches Betreuungs- und Bildungsangebot bereitzuhalten“, so die Hauptamtsleiterin. Gleichzeitig müsse dieses Angebot dem Bedarf entsprechen.
Die Ganztagsschule gibt es in zwei Varianten: Als Wahlform (flexibel und fördernd) oder als gebundene Form (verlässlich und verpflichtend). Beide Modelle sind kostenfrei und beinhalten eine kostenpflichtige Ferienbetreuung, mit Ausnahme von jährlich vier Wochen. Der Schulalltag ist eng mit der Betreuung verzahnt, durch gemeinsame Lernzeiten mit Hausaufgabenbetreuung, pädagogische Begleitung und ein günstiges Mittagessen.
Bei der Ganztagsschule – auch die Schulzeit wird hier einberechnet – kann den Schülern eine Kombination aus Unterricht, Freizeit und kreativem Angebot ermöglicht werden. Der große Unterschied zwischen den beiden Schulangeboten ist, dass die Wahlform verbindlich für mindestens ein Schuljahr ist und die gebundene Ganztagsschule für alle Schüler verpflichtend ist.
Bei beiden Varianten können Vereine oder andere Interessierte, für die das Land verschiedene Möglichkeiten geschaffen hat, mit ins Boot genommen werden, angefangen vom Sportverein, der Jugendmusikschule, über engagierte Privatpersonen bis hin zum Freiwilligen Sozialen Jahr.
Löffingen hat mit der Grundschule Löffingen mit Außenstelle Göschweiler sowie der Grundschule Bachheim-Unadingen gleich zwei unterschiedliche Gegebenheiten. Eine Ganztagsschule ist in Bachheim-Unadingen aufgrund der fehlenden Mensa nicht umsetzbar.
Die dritte Möglichkeit ist die flexible Nachmittags-Betreuung, die es bereits jetzt gibt. Sie ist zwar sehr flexibel, mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen, aber gebührenpflichtig und kostet künftig zwischen 150 und 200 Euro. Der Schwerpunkt liegt hier auf Betreuung, Spielen und Hausaufgabenhilfe, jedoch ohne eine enge Verzahnung mit dem Schulunterricht, zum Beispiel bei der Hausaufgabenbetreuung.
Bei der Informationsveranstaltung gab es offenbar einige Missverständnisse. Ein wichtiger Punkt war die Schulzeit. Eine Ganztagsschule benötigt nicht zwingend Nachmittagsunterricht. Sollte sich der Gemeinderat für die Ganztagsschule in Wahlform entscheiden, wird beim Schulamt beantragt, dass die Halbtagesschüler nach dem regulären Vormittagsunterricht nach Hause gehen können. Die Ganztagsschüler hingegen hätten nach dem Mittagessen und einer Entspannungsphase an einem Nachmittag die letzten oder die beiden letzten Unterrichtsstunden. An den weiteren Nachmittagen finden andere Angebote statt.
Ein weiterer Punkt war die Ferienbetreuung. Dabei werden nach dem Rechtsanspruch vorrangig die Kinder berücksichtigt, deren Eltern ihr Kind in einer der drei Betreuungsformen angemeldet haben. Für diese Kinder ist die Ferienbetreuung garantiert. Ob andere Kinder zusätzlich berücksichtigt werden können, kann nicht garantiert werden.
Die Stadt als Schulträger und damit der Gemeinderat wird nach der Auswertung der Umfrage über die Ganztagsschule in Wahlform, die gebundene Ganztagsschule oder die bisherige flexible Nachmittags-Betreuung entscheiden. Bisher lag die Entscheidung bei der Schule, nach der neuesten Gesetzeslage beim Schulträger.