Mönchweiler Der Strukturprozess der evangelischen Landeskirche bringt auch für die Kirchengemeinden vor Ort erhebliche Veränderungen mit sich. Jetzt ist zumindest klar, dass Mönchweiler eine Pfarrstelle im Pfarrhaus behalten wird. Das verrieten zwei Vertreterinnen des Bezirkskirchenrates jüngst bei einer Gemeindeversammlung. In anderen Gemeinden dagegen sieht es für die Pfarrstellen schlechter aus.

Als vor einigen Jahren der Strukturprozess eingeläutet wurde und klar wurde, in welchem Umfang Gotteshäuser und andere kirchliche Gebäude dem Sparzwang zum Opfer fallen könnten, war die Angst vor einem möglichen Verlust vielerorts groß. Bereits im Mai vergangenen Jahres präsentierte Dekan Wolfgang Rüter-Ebel das Ergebnis der sogenannten Ampeleinstufung von Kirchengebäuden in einer Gemeindeversammlung der Kirchengemeinde Mönchweiler-Obereschach in der Antoniuskirche.

Die Kirche selbst wurde als gelb eingestuft. Gegen diese Einstufungen hatte es in Mönchweiler eine erfolglos gebliebene Unterschriftenaktion gegeben. An der beteiligten sich binnen kürzester Zeit 500 Menschen. Nun hofft man, im Falle von irgendwann notwendigen Sanierungs- oder Baumaßnahmen auch andere Gelder als die der Landeskirche oder der Kirchengemeinde aktivieren zu können. Das Gemeindezentrum Arche ist als grün eingestuft. Das Gebäude ist in vielen Teilen, wie dem Dach, sanierungsbedürftig. Diese Sanierung kann dank der Einstufung nun erfolgen. Aktuell laufen die Planungen.

Jetzt erfolgt die Einstufung der Pfarrhäuser. Erste Ergebnisse verrieten Diakonin Christine Janke und Bezirkskirchenrätin Sieglinde Knausenberger in der Gemeindeversammlung. Offiziell soll die Bekanntgabe in Kürze erfolgen.

Demnach wird das Pfarrhaus in Mönchweiler als grün eingestuft, so Sieglinde Knausenberger. Ebenfalls als grün eingestuft seien die Pfarrhäuser in St. Georgen Belchenweg und in Furtwangen. Als rot eingestuft werden die Pfarrhäuser in Tennenbronn und Peterzell. Gelb sind die Pfarrhäuser in Triberg und in St. Georgen Hauptstraße.

In den als grün eingestuften Pfarrhäusern sowie in Triberg, dort allerdings wohl in einem Alternativgebäude untergebracht, solle auch künftig eine Pfarrstelle verortet sein. Der Beschluss zum Erhalt der Pfarrhäuser hänge eng mit der Zahl von Pfarrstellen zusammen, erklärte Sieglinde Knausenberger weiter.

Im Kooperationsraum Nord gibt es aktuell noch sechs Pfarrstellen. Vier davon sind besetzt. Vier zuzüglich einer Diakonstelle sind es auch, die künftig weiterbestehen sollen. Die Hauptamtlichen werden dann allerdings für den gesamten Kooperationsraum und nicht mehr für einzelne Kirchengemeinden zuständig sein. Ein Sonderfall ist Königsfeld. Dort werden die Pfarrstellen von der Brüdergemeine mit finanzieller Unterstützung der evangelischen Landeskirche besetzt. Zum Kooperationsraum Nord gehören die Kirchengemeinden Buchenberg, Königsfeld, Mönchweiler, Oberes Bregtal, St. Georgen-Tennenbronn, Triberg und Weiler.

„Das braucht viele Absprachen“, sagt Christine Janke. Man müsse sehen, wie man mit der Zeit und auch Arbeitszeit von Haupt- und Ehrenamtlichen umgehen könne und wie diese sich sinnvoller Weise in Bereichen einbringen können, „für die ihr Herz schlägt“. Im gemeinsamen Ausschuss der Kirchengemeinden sei man dabei, dies zu organisieren und zu koordinieren. Fraglich sei unter anderem noch, so Christine Janke weiter, welche organisatorische Form die bisherigen Kirchengemeinden im Kooperationsraum künftig haben sollen. Soll der gesamte Kooperationsraum zu einer einzigen Kirchengemeinde mit der Folge eines gemeinsamen Kirchengemeinderates und eventuell mehrerer Ortsteams werden? Das sei organisatorisch die schlankeste denkbare Struktur. Allerdings seien diese Ortsteams ähnlich der Ältestenkreise keine eigene kirchliche Körperschaft im juristischen Sinne.

Eine andere denkbare Alternative sei es, bei einer gemeinsamen Kirchengemeinde statt der Ortsteams in jeder bisherigen Kirchengemeinde einen Pfarrgemeinderat zu bilden, der dann als Körperschaft kirchlichen Rechts Delegierte in den Kirchengemeinderat entsenden kann. Als dritte Alternative sei denkbar, die Kirchengemeinden in ihrer bisherigen Form zu belassen und aus ihnen einen Gemeindeverband zu bilden. Sowohl die Kirchengemeinden als auch der Gemeindeverband sind nicht nur im kirchlichen Sinne, sondern auch im öffentlich-rechtlichen Sinne eigene Körperschaften, die beispielsweise als Arbeitgeber Verträge schließen dürfen.

Aktuell befasse man sich im gemeinsamen Ausschuss mit der Fragestellung der künftigen Organisationsform intensiv. Man habe aber Stillschweigen über die Umsetzung vereinbart. Im Laufe des Jahres solle „gemeinschaftlich informiert werden“, so Christine Janke.

Klar sei, es werde eine Veränderung geben, ergänzte Mönchweilers Pfarrer Jan-Dominik Toepper. Es gebe zu wenige Menschen – Hauptamtliche, Ehrenamtliche und generell Kirchenmitglieder – die die Kirche mit ihrem Engagement und finanziell noch tragen. So werde man sich künftig zum Beispiel davon verabschieden müssen, dass es in jeder Gemeinde sonntags einen Gottesdienst gebe. Vor Ort sei es Aufgabe jedes noch in diesem Jahr neu zu wählenden Kirchengemeinderates beziehungsweise Ältestenkreises. die getroffenen Entscheidungen umzusetzen und mit Leben zu füllen.