Mönchweiler/Furtwangen Der Furtwanger Verein „Cannabis-Social-Club – Green Leaf“ möchte im Gewerbegebiet Egert in Mönchweiler eine Abgabestelle für Cannabis eröffnen und eine Anbaufläche einrichten. Das gefällt im Gemeinderat von Mönchweiler nicht allen. Das Gremium verwehrte dem Club deshalb jetzt das Einvernehmen zu einem Bauantrag.

Als Domizil hat sich der Cannabis-Social-Club, ein eingetragener Verein, die ehemalig Kantine Am Lärchenweg in der Gemeinde Mönchweiler auserkoren. Dort, wo ehemals in einem Gastronomiebetrieb Speisen serviert wurden, soll künftig der persönliche Cannabisbedarf der Clubmitglieder gedeckt werden. Um das zu ermöglichen, muss für das Gebäude die Nutzungsänderung genehmigt werden.

Zuständig für die Entscheidung ist das Baurechtsamt beim Landratsamt. Vor dessen Entscheidung fordert der Gesetzgeber das Einholen des Einvernehmens durch den Gemeinderat. Aus diesem Grund landete der Antrag jetzt auf dem Tisch des Mönchweiler Gremiums. Bereits in der Sitzungsvorlage machte die Gemeindeverwaltung deutlich, dass man empfehle; das Einvernehmen zu versagen.

„Die Gewerbliche Nutzung, die für eine Zulässigkeit des geplanten Vorhabens im Gewerbegebiet notwendig wäre, ist unseres Erachtens nicht gegeben. Eine Anbauvereinigung ist kein gewerblicher Betrieb“, so die Ausführungen von Ortsbaumeister Berthold Fischer in der Vorlage. Als Beleg zitiert er die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, die für Gewerbegebiete besagt, zulässig seien Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, soweit diese Anlagen für die Umgebung keine erheblichen Nachteile oder Belästigungen zur Folge haben könnten. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke werden beispielhaft aufgeführt. Ausnahmsweise können unter anderem Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zugelassen werden.

Weiter führt der Ortsbaumeister aus, dass entsprechend einer Kommentierung zur Landesbauordnung Gartenbaubetriebe städtebaurechtlich zur Landwirtschaft und daher in der Regel nicht zu den Gewerbebetrieben gehören. Sie seien deshalb als landwirtschaftlicher Betrieb im Gewerbegebiet unzulässig.

Der Gemeinderat hatte das Thema offensichtlich schon im Vorfeld seiner öffentlichen Sitzung diskutiert. Dennoch erfragte Ratsmitglied Wolfgang Eich, ob die Clubräume nicht unter die Nutzung für gesundheitliche Zwecke fallen könnten. Berthold Fischer verneinte im Falle eines Cannabis-Social-Clubs die Einordnung als solche.

Achtmal Nein, viermal Ja

Lukas Weschle verwies auf eine frühen Gartenbaubetrieb im Gewerbegebiet. Dieser Betrieb habe seinen Schwerpunkt mehr im Landschaftsbau gehabt, erwiderte der Ortsbaumeister. Außerdem sei ein Cannabis-Social-Club ein Verein, ergänzte Bürgermeister Rudolf Fluck. Weiter verdeutlichte Lukas Weschle, er halte die geplanten Vereinsaktivitäten für durch die Gesetzgebung reguliert und mittlerweile zulässig. So würde Schwarzhandel unterbunden und außerdem könne man von Steuereinnahmen profitieren. „Das ist nicht anders als mit Alkoholkonsum oder Spielhöllen. Wer Cannabis konsumieren möchte, findet einen Weg“, so Lukas Weschle.

Sein Ratskollege Thorsten Fitzon verwies darauf, man dürfe seine persönliche Meinung zum Thema Legalisierung von Cannabis nicht mit der Entscheidung über den Antrag zur Nutzungsänderung vermischen. Nur um den gehe es jetzt.

Mit einer Mehrheit von acht Stimmen versagte der Gemeinderat bei der Abstimmung schließlich das Einvernehmen. Einzig Lukas Weschle und Lukas Lehmann (beide CDU) sowie Sabine Roth und Thorsten Fitzon (beide SPD) stimmten gegen dessen Versagung.

Doch was ist das überhaupt für ein Verein, der sich im Gewerbegebiet Egert niederlassen möchte? Der Furtwanger „Cannabis-Social-Club – Green Leaf“ wurde im September 2024 gegründet. Er hat aktuell 45 Mitglieder. Begrenzt ist die mögliche Mitgliederzahl auf 80 bis 100. Wöchentlich würden es mehr, so der Vorstand. Das Mindestalter der Mitglieder liegt bei 21 Jahren. Die Räume im Gewerbegebiet Egert wären die ersten Vereinsräume. Trotz des Vereinssitzes in Furtwangen gibt es dort keine eigenen Räume. Neben denen in Mönchweiler seien auch keine weiteren geplant, so die Auskunft.

Der Vereinsvorstand des Cannabis-Social-Clubs kann die Bewertung der Gemeindeverwaltung Mönchweiler und der Mehrheit der Ratsmitglieder nicht nachvollziehen. So verweist er auf Nachfrage beispielsweise darauf, dass das Finanzamt Villingen dem Verein die Gemeinnützigkeit mit dem Hinweis darauf versagt habe, es handle sich um einen gewerblichen Verein. Als gewerblicher Verein müsse man Gartenbaubetrieben, die es im Gebiet bereits gebe beziehungsweise gegeben habe gleichgestellt werden.

Keine Gemeinnützigkeit

Zudem verweist der Vereinsvorstand darauf, dass andere behördliche Stellen dafür plädieren, die gesetzlich jetzt genehmigten Anbauvereinigungen insbesondere in Gewerbe- und Industriegebieten zu erlauben. So würde der Abstand zu öffentliche Einrichtungen gewahrt werden, die Anlagen würden isoliert liegen und so zum Jugendschutz und zu Sicherheitskonzepten beitragen.

Das Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises möchte auf Nachfrage zum laufenden Verfahren keine explizite Auskunft geben. Pressesprecherin Heike Frank erläutert aber, dass die zuständige Genehmigungsbehörde generell das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen könnte, wenn es unzulässiger Weise versagt wird.

Wäre das Vorhaben planungsrechtlich zulässig und hätte der Bauherr daher einen entsprechenden Rechtsanspruch, müsse die Baurechtsbehörde der Gemeinde aufzeigen, aus welchen Gründen die Versagung des Einvernehmens rechtswidrig ist. Die Gemeinde erhält daraufhin zunächst nochmals die Gelegenheit, in einer angemessenen Frist erneut über ihr Einvernehmen zu entscheiden.