Martin Himmelheber

Die Pläne für den Schulcampus an der Graf-von-Bissingen-Straße kommen weiter: Der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) hat bei nur einer Enthaltung und einer Gegenstimme dem Gemeinderat empfohlen, einen Bebauungsplan für das Gebiet aufzustellen. In einem zweiten Beschluss empfahl der Ausschuss ebenfalls mit großer Mehrheit, eine Veränderungssperre für dieses Gebiet zu erlassen.

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Fachbereichsleiter Rudolf Mager hatte an die Grundsatzbeschlüsse des vergangenen Jahres erinnert. Der bestehende Bebauungsplan sehe neben Wohnen und Schule auch ein Mischgebiet vor. Im neuen Plan soll das Gebiet als „Gemeinbedarfsfläche“ für Schulen und Kindergarten ausgewiesen werden. Die ersten Bauten ließen sich auch mit dem bestehenden Bebauungsplan umsetzen. Der Neubau des Don-Bosco-Kindergartens und der Erhard-Junghans-Schule erfolgt auf bereits als Gemeinbedarf ausgewiesenen Grundstücken. „Dennoch haben wir immer vom gesamten Bereich gesprochen“, betonte Mager.

Ziel: Alle Grundstücke besitzen

Ziel sei es, eines Tages das Lichtspielhaus am Entree in den Campus für die Schulen zu nutzen – und auch die Berneckschule soll schließlich auf dem Campusgelände neu errichtet werden. In der Diskussion fragte Volker Liebermann (ÖDP),ob die Stadt nicht sämtliche Grundstücke in dem Areal erwerben wolle und fügte an, das sei wohl bei den derzeitigen Preisen „nicht so leicht“. Mager entgegnete, das Programm sei deshalb modular aufgebaut. Langfristiges Ziel sei aber, tatsächlich alle Grundstücke zu besitzen. Man könnte aber auch alle Vorhaben auf städtischem Grund verwirklichen. Um den Bebauungsplan und die Campuspläne der Stadt nicht zu gefährden, hatte die Verwaltung auch eine Veränderungssperre beantragt. Es liege nämlich ein Bauantrag für ein Drei-Familien-Haus vor, so Mager. Die Veränderungssperre sei zeitlich befristet auf zwei Jahre und könne um ein weiteres Jahr verlängert werden. In dieser Zeit muss der Bebauungsplan vorangetrieben werden.

Sonst gilt alter Plan

Der Fachbereichsleiter Recht und Sicherheit, Matthias Rehfuß, erläuterte, dass Baugesuche, die die Ziele des Vorhabens innerhalb des Plangebiets gefährden würden, während der Veränderungssperre nicht umgesetzt werden können. Schafft die Stadt es nicht, den Bebauungsplan in der Sperrzeit aufzustellen, gilt wieder der alte Bebauungsplan.

„Eine enteignende Wirkung“

Johannes Grimm (Aktive Bürger) erklärte, die Stadt wolle den Schulcampus errichten, aber nicht alle Hauseigentümer seien zum Verkauf bereit. Die Veränderungssperre habe „eine enteignende Wirkung“ für die Eigentümer: „Der Wert ihrer Grundstücke geht auf Null“, so Grimm. „Aus meiner Sicht wird das Instrument der Veränderungssperre missbraucht.“ Er sprach vom „äußersten Zwangsmittel“ der Veränderungssperre und mahnte OB Dorothee Eisenlohr: „Sie tragen die politische Verantwortung.“ Er könne deshalb „aus tiefster innerer Überzeugung“ dem Verfahren nicht zustimmen.

Planung für 100 Jahre

Edgar Reuter (SPD-Buntspecht) erinnerte daran, dass der Rat die Schulcampuslösung als guten Kompromiss gefunden habe. „Jetzt müssen wir durch und dazu gehört auch die Veränderungssperre.“ Fachbereichsleiter Rehfuß ergänzte, es gehe darum, zu verhindern, dass eine Planung für die nächsten 70 bis 100 Jahre gefährdet werde.