Nach den Ortschaftsräten und dem Ausschuss für Umwelt und Technik hat sich nun auch der Gemeinderat mit den freilaufenden Katzen in Schramberg beschäftigt. Grundsätzlich waren sich alle einig: Zum Schutz der Tiere, aber auch von Nachbarn, ist eine „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen“ sinnvoll. Streit gab es, ob dazu Mitarbeitern der Stadt oder des Tierschutzvereins erlaubt werden soll, fremde Grundstücke zu betreten.
Umstrittener Absatz
Die Katzenschutzverordnung sieht vor, dass die Eigentümer freilaufender Katzen diese kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen müssen. Ein Absatz der Verordnung machte einigen zu schaffen: Nämlich, dass ein Grundstückseigentümer es dulden muss, wenn ein von der Gemeinde Beauftragter sein Grundstück betritt, um eine Katze einzufangen.
Tierschutzverein übernimmt
Dieser Absatz 3 im Paragraf 4 störte die CDU-Fraktion. Sprecher Clemens Maurer wollte wissen, wer denn so ein Beauftragter sei. Thomas Brantner (CDU) schob nach, dass es sonst nur mit richterlicher Erlaubnis möglich sei, ein fremdes Grundstück zu betreten. Die Leiterin des Ordnungsamtes, Cornelia Penning, erläuterte, die Stadt habe Tierschutzangelegenheiten an den Tierschutzverein übertragen. Die Stadt teile dem Verein mit, wenn es Probleme mit einer freilaufenden und möglicherweise kranken Katze gebe. Sie stellte klar: „Es wird keine regelmäßigen Reviergänge des Tierschutzvereins geben, schon gar nicht auf privatem Gelände.“ Vielmehr werde der Tierschutzverein das Gespräch mit dem Eigentümer suchen und versuchen, ihn davon zu überzeugen, dass das Tier behandelt und kastriert werden muss.
Jürgen Winter, der als OB-Stellvertreter die Sitzung leitete, stellte klar, dass das Betreten eines Grundstücks „die letzte Eskalationsstufe“ sei. Tierschutzvereins-Vorsitzender Claudio Di Simio erklärte, üblicherweise riefen Anwohner, denen das Tier gar nicht gehöre, die Tierschützer. Rechtlich sei der Absatz geprüft, denn die Stadt orientiere sich an einer Mustersatzung, die die Landesbeauftragte für den Tierschutz im Ministerium für den ländlichen Raum erarbeitet habe. Oskar Rapp (Freie Liste) forderte eine genaue schriftliche Dokumentation, wenn der Tierschutzverein aktiv werde. Josef Günter (SPD/Buntspecht) schlug vor, den umstrittenen Passus ersatzlos zu streichen, wenn man es eh nicht bis zur letzten Eskalationsstufe kommen lassen wolle. Di Simio entgegnete, ohne das Betretungsrecht fehle ein Druckmittel und man könne die Verordnung auch ganz lassen. Tanja Witkowski (SPD/Buntspecht) meinte, der Fall mit dem Betretungsrecht werde kaum eintreten. Bernd Richter (ÖDP) war für das Betretungsrecht, da man sonst die Ehrenamtlichen lähme.
Vier Räte dagegen
Sitzungsleiter Winter ließ dann zunächst über die Verordnung ohne den umstrittenen Absatz abstimmen. Bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung stimmte der Rat dafür. In einer zweiten Abstimmung votierten 16 Räte für das Betretungsrecht, vier dagegen. Damit kann die neue Katzenschutzverordnung in Schramberg in Kraft treten.
Katzen und Zahlen
Freilaufende Katzen vermehren sich sehr schnell. Die meisten leiden unter Krankheiten. Zwischen 2015 und 2017 hat der Tierschutzverein jährlich zwischen 37 und 51 freilebende Katzen eingefangen, kastrieren und chippen lassen. Die Kosten von etwa 100 Euro hat die Stadt übernommen.