Sabine Naiemi

Mit den ersten Erkrankungsfällen in Italien und den dort nachgewiesenen Ausbreitungen besteht ein hohes Risiko, dass Fälle nach Deutschland eingeschleppt werden, erklärt das Landratsamt Schwarzwald-Baar. Nach zwei positiven Corona-Testergebnissen in Tübingen bestätigte am vergangenen Mittwoch das Landesgesundheitsamt in Rottweil einen weiteren Fall. Damit steigt die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg auf vier.

Das sagt das Landratsamt

Derzeitig konzentrieren sich die Behörden nach Vorgaben des Robert-Koch- Institutes auf Rückreisende aus den definierten Risikogebieten aus der italienischen Provinz Lodi (Region Lombardei) und der Gemeinde Vó (Provinz Padua, Region Venetien). Es sei allerdings anzunehmen, dass sich die Risikogebiete in Italien rasch ausweiten.

Rückkehrer aus Gebieten in Italien, in denen COVID-19- Fälle vorgekommen sind, und die innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten grundsätzlich zu Hause bleiben. Unnötige Kontakte, beispielsweise die Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr, Besuche von Großveranstaltungen oder von Einrichtungen, in denen abwehrgeschwächte Menschen leben, sind zu vermeiden.

Empfehlung des Gesundheitsamtes

Sollten die oben angegebenen Voraussetzungen (Herkunft aus Risikogebiet oder Kontakt mit einem Infizierten sowie grippeähnliche Symptome) erfüllt sein, empfiehlt das Gesundheitsamt folgendes Vorgehen:

Als erstes telefonisch Kontakt aufnehmen zum Hausarzt oder dem telemedizinischen Dienst der Krankenkasse. Sind die Kriterien einer Ansteckung erfüllt, werden Abstriche gemacht. Bis zum Eintreffen der Ergebnisse besteht je nach Schwere der Krankheit die Notwendigkeit der häuslichen oder stationären Absonderung. Diese muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden und kann nur von diesem aufgehoben werden. Bei Ansteckungsverdacht dürfen keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden oder Gemeinschaftseinrichtungen besucht werden.

Das sagt das Klinikum

Seit Bekanntwerden des Coronavirus in China sei man am Schwarzwald-Baar-Klinikum darauf vorbereitet, bei Bedarf auch mit dem Coronavirus infizierte Patienten zu behandeln, erklärt Pressesprecherin Sandra Adams. Dabei richtet sich das Klinikum nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Bislang gab es keinen nachweislich infizierten Patienten im Klinikum.

Da es aber vermehrt zu Unsicherheiten und Fragen aus der Bevölkerung komme, wolle das Klinikum auf folgende Informationen hinweisen: Aufgrund der aktuellen Grippe- und Erkältungswelle gibt es viele Menschen mit Erkältungssymptomen wie Fieber, Husten oder Schnupfen.

Wichtig: Laut Robert Koch-Institut gilt nur als Verdachtsfall, wer entweder Symptome zeigt und in den letzten 14 Tagen vor Erkrankungsbeginn Kontakt zu einem bestätigten Corona-Virus-Fall hatte, oder Symptome hat und sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Informationen zu den Risikogebieten bietet die Homepage des Robert Koch-Instituts.

Erkältungspatienten müssen heim

Patienten mit Erkältungssymptomen sind – wie sonst auch – bei ihrem Hausarzt in den richtigen Händen. Auch Menschen, die leichtere Erkältungs- oder Grippesymptome haben und die begründete Sorge haben, ein Verdachtsfall zu sein, sollten sich an ihren Hausarzt wenden.

Das Klinikum ist für Patienten mit ernsthaften Erkrankungen, die eine stationäre Aufnahme erfordern, die richtige Anlaufstelle. Aufgabe der Notaufnahme ist es, Patienten mit lebensbedrohlichen Krankheiten zu versorgen.

Das bedeutet: Patienten, die die Notaufnahme aufsuchen, aber keine Krankheitssymptome aufweisen, werden vom Klinikum ohne Behandlung nach Hause geschickt. Dafür bittet das Klinikum um Verständnis.

Erkrankte Personen, die davon ausgehen müssen ein Verdachtsfall zu sein, sollten sie sich vorab telefonisch beim niedergelassenen Arzt oder im Krankenhaus melden. Es sollte – zum Schutz der Mitarbeiter und anderer Patienten – vermieden werden, unangekündigt eine Arztpraxis oder das Klinikum aufzusuchen.

Zehn Fragen und Antworten mit Tipps

  1.  An wen muss sich jemand wenden, wenn er die Befürchtung hat, am Corona-Virus erkrankt zu sein?
    Wenn eine Erkrankung besteht, sollten sich Betroffene zunächst telefonisch an ihren Hausarzt oder den telemedizischen Dienst der Kassenärztlichen Vereinigung, Telefon (0711) 96589700, Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr, wenden. Bei fehlender Krankenversicherung kann man auch Kontakt mit dem Gesundheitsamt, Telefon (07721) 913 71 90 aufnehmen.
  2. Welche Anzeichen gibt es bei der Krankheit?
    Bislang haben sich Husten, Schnupfen, Heiserkeit oder Kratzen im Hals sowie in einigen Fällen Durchfall als richtungsweisend für die Erkrankung am neuen Coronavirus gezeigt.
  3. Muss man gleich bei jedem Husten Angst haben?
    Nach wie vor sind die saisonalen Atemwegserreger unterwegs, mit denen die gesunde Bevölkerung in der Regel ohne Komplikationen zurechtkommt. Ohne Kontakt zu am neuen Corona-Virus Erkrankten oder dem Aufenthalt in Risikogebieten spricht Husten zunächst für einen saisonalen Infekt.
  4. Gibt es bestimmte Bereiche, in denen man sich bei einem Aufenthalt dort leichter ansteckt?
    Die bei der saisonalen Influenza ist die Übertragung in trockenen und überfüllten Räumen, in überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln in oder ungenügend gereinigten öffentlichen Sanitäranlagen am höchsten.
  5. Gibt es einen Personenkreis, der eher gefährdet ist wie etwa immunschwächere oder ältere Menschen, oder Kinder?
    Die bisherigen Erfahrungen aus der Virusgrippe scheinen auch auf die Erkrankungen am neuen Corona-Virus zuzutreffen. Chronisch Kranke insbesondere mit Nieren, Lungen und Herzkreislauferkrankungen, Menschen mit einer natürlichen oder medikamentös bedingten Abwehrschwäche und Hochschwangere. Berichte ungewöhnlich schwerer Verläufe bei Kindern unter 5 Jahren liegen nicht vor. Ein empfänglicher Personenkreis schützt sich am besten durch einen Rückzug von belasteten Örtlichkeiten und schränkt Besuche ein.
  6. Wie wird festgestellt, ob jemand erkrankt ist?
    Derzeit ist eine Laborbestätigung durch die Untersuchung von körpereigenen Sekreten zum Beispiel durch einen Nasen- oder Rachenabstrich erforderlich.
  7. Was passiert wenn festgestellt wurde, dass man sich angesteckt hat?
    Bei einer gesicherten Ansteckung müssen die Betroffenen zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung je nach Schweregrad häuslich oder stationär bis zum Abklingen der Ansteckungsfähigkeit abgesondert werden. Das Gesundheitsamt überwacht die Absonderungen und hebt diese nach der Gesundung wieder auf.
  8. Was kann man selbst vorbeugend tun?
    Vorbeugen kann man durch Beachten der grundlegenden Hygieneregeln. Dazu verweist das Gesundheitsamt auf die Informationen auf www.wir-gegen-viren.de. Dazu sollte man die zuvor genannten Örtlichkeiten meiden, Abstand zu Menschen halten und sich nach Möglichkeit häuslich zurückziehen.
  9. Wo werden hier im Raum die abgenommenen Proben getestet?
    In allen überregional tätigen Labors.
  10. Wie lange dauert es, bis die Ergebnisse vorliegen?
    Die Ergebnisse liegen innerhalb von 24 Stunden vor, sofern das Labor über eine Wochenendbereitschaft verfügt.
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