Premiere bei der Einbürgerungsfeier im Landratsamt: Erstmals konnten die Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben und zudem ihre bisherige Staatsangehörigkeit weiter behalten. Möglich wurde das jetzt durch das neue Staatsangehörigkeitsrecht. Das war am 27. Juni in Kraft getreten.
Mit über 80 einzubürgernden Menschen war der Sitzungssaal des Landratsamts komplett gefüllt. „Dies ist ein Novum“, freute sich Barbara Kollmeier bei der Begrüßung.
Die Dezernentin Rechts- und Ordnungsverwaltung übernahm die Verleihung der Urkunden. „Wir alle brauchen die Vielfalt, die mich wirklich freut“, sagte sie.

Nach dem zwanzigminütigen Verwaltungsakt erhoben sich die Urkundenbesitzer zu ihrem feierlichen Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland. „Damit sind Sie alle ab jetzt Deutsche“, erklärte Barbara Kollmeier unter dem Applaus der Neubürger.
Familien kommen in festlicher Kleidung
Viele Gruppen bestanden aus Familien mit mehreren Angehörigen. Festlich gekleidet erlebten auch die Kinder den Empfang der Urkunde und des Grundgesetzes als etwas Besonderes.

Details sorgen für Fallstricke
Dass die individuellen Voraussetzungen der Einbürgerung zu unterschiedlichen Entscheidungen der Behörden führen, erlebt eine Familie aus Syrien. Alsasa Mohammad Suhiel und seine Frau Mariam Almasri leben beide seit 2015 in Deutschland. Der 37-Jährige ist nach einer erfolgreichen Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer als Verfahrensmechaniker bei IMS Gear tätig.
Während er und seine vierjährige Tochter Julia ihre Einbürgerungsurkunde in Empfang nehmen konnten, muss die Mutter der Familie noch bis zum Bestehen des Einbürgerungstests warten. „Ich wusste nicht, dass man auch ohne Kurs zu der Prüfung zugelassen wird“, erklärte Mariam Almasri.

Bewegt nahm Nathalie Rivera Ruiz ihre Einbürgerungskunde entgegen. Ihre Mutter ist Villingerin. Sie lebt seit ihrem fünften Lebensjahr im Schwarzwald. Dennoch hat die in Puerto Rico geborene 53-Jährige die amerikanische Staatsbürgerschaft.
„Eine Ausbürgerung hätte 2000 Dollar gekostet“, erklärte die Personalsachbearbeiterin. Außerdem hätte sie einen Lohnsteuerausgleich der letzten drei Jahre in Amerika durchführen müssen. Wichtige staatsbürgerliche Rechte habe sie jedoch nicht ausüben können.
„Ich durfte hier nicht wählen, und ich darf in Amerika nicht wählen“, erlebte sie ihre Situation als „Staatsbürgerin zweiter Klasse“. Jetzt werde sie sich mehr für Politik interessieren. „Ich will mich gut vorbereiten“, freute sich die Deutsch-Amerikanerin auf ihre Wahlberechtigung in Deutschland.