Regungslos nahm der 39-Jährige aus Villingen-Schwenningen das Urteil gegen sich am Dienstag, 20. August, auf. Bis zuletzt hatte er im Prozess vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen wegen Brandstiftung auf dem Hof der Familie Scherzinger im Gütenbacher Hübschental im vergangenen August geschwiegen.
Und auch nach den Plädoyers schloss er sich lediglich den Ausführungen seiner Verteidigerin an. Ob er ohnehin damit gerechnet hatte, dass er verurteilt wird?
Der Mann musste sich an mehreren Prozesstagen wegen zweier Brände verantworten. Am 10. August brannte auf dem Hof der Familie Scherzinger ein Mercedes mitsamt Carport. 300 Meter weiter stand zudem zeitgleich eine Gartenhütte in Flammen.
Der Leitende Oberstaatsanwalt Johannes-Georg Roth ließ in seinem Plädoyer keine Zweifel aufkommen, dass er den Angeklagten für den Täter hält. Die „Summe aller Indizien“ sei dafür entscheidend. Und er stellte heraus: „Er hatte Motiv, Gelegenheit und Mittel.“
Dass der 39-Jährige zum Brandstifter geworden sei, habe demnach persönliche Gründe. So war vor ihm einer der Scherzinger-Söhne mit seiner jetzigen Freundin zusammen. „Er wollte sie zurückgewinnen, das war ein Problem für den Angeklagten.“
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Chatverläufe hätten dies deutlich gemacht. Dort schrieb der Mann, dass er den Ex seiner Freundin „hasse“ und: „Ich lösche für Dich seine ganze Familie aus.“
Roth sah dies als „widerliches Motiv“ und einen „nichtigen Anlass“ für eine Tat, bei der der Angeklagte „mit massiver Gefährlichkeit“ gehandelt habe. Nicht auszudenken wäre es gewesen, hätte das Feuer in jener Nacht auf das Wohnhaus übergegriffen.

Für Roth zeigen die Handyauswertungen deutlich, dass nur der 39-Jährige als Täter in Frage kommt. Gegenüber seiner Freundin kündigte er am Tattag an, dass er Familie Scherzinger besuchen werde, hatte während der Tat das Handy dann offensichtlich ausgeschaltet.
Beim Einschalten befand es sich – dies hatte das Landeskriminalamt (LKA) herausgefunden – kurz nach Brandausbruch in einer zum Tatort benachbarten Funkzelle in Furtwangen. Seine Freundin offenbarte ihm direkt: „Ich habe schon ein Video.“ Denn ihr Ex-Freund hatte sie bereits über den Brand auf dem Hof informiert. Roth: „Der Chatverlauf ist eindeutig.“
Verteidigerin spricht von Vorverurteilung
Der Leitende Oberstaatsanwalt sah keinen Anlass für „in dubio pro reo“, die Indizien sprächen nicht für einen unbekannten Dritten, der für die Feuer verantwortlich sein könnte. Aufgrund der „hochgefährlichen“ Tat forderte er zwei Jahre und sechs Monate – ohne Bewährung.
Die Verteidigerin hielt hingegen daran fest, dass ihr Mandant unschuldig sei. Sie sprach von einer Vorverurteilung, der Sachbearbeiter bei der Kriminalpolizei hätte sich „auf ein Bild eingeschossen“, einen möglichen anderen Täter habe man nicht überprüft.
Tatsächlich hatte es die Polizei versäumt, den Sohn der Freundin des Angeklagten genauer zu durchleuchten. Dieser war von einem Familienmitglied der Scherzingers anfangs ebenfalls als möglicher Täter ins Spiel gebracht worden.
Kritik an Umgang mit Beweismitteln
Die Polizei habe Beweismittel weggeworfen, die ihren Mandanten entlastet hätten, beispielsweise die Spuren von seiner Kleidung am Tattag. Zudem hielt es die Verteidigerin für wenig glaubhaft, dass die Hofhunde, welche zum Zeitpunkt, als der Brand ausbrach, im Haus eingesperrt waren, nicht Alarm schlugen. Das hätten sie ihrer Auffassung nach tun müssen, wenn ein Fremder nachts das Grundstück betritt.

Sie brachte auch den Sohn der Familie als möglichen Täter ins Spiel – er habe dadurch das Herz seiner Ex-Freundin zurückgewinnen wollen, führte sie zur Entrüstung der im Zuschauersaal sitzenden Familie an. „Es tut mir leid, Herr Oberstaatsanwalt, Sie haben faktisch wirklich nichts“, schloss die Verteidigerin.
Das Gericht hat keine Zweifel
Das sah das Gericht gänzlich anders. Zwei Jahre und sechs Monate Haft urteilte die Kammer. „Wir sind überzeugt, dass er es war“, stellte der Vorsitzende Richter Christian Bäumler klar.
Den Ausschlag gegeben hatte insbesondere die Funkzellenauswertung, die deutlich machte, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt in der Nähe des Tatorts war.
Dass er aufgrund seines Schweigens nicht sagen konnte, wo er stattdessen gewesen sein will, spreche Bände. Trotzdem teile er die Kritik an den polizeilichen Ermittlungen, die teilweise vor Gericht hätten nachgeholt werden müssen.
Geht der Fall ans Landgericht?
Angesichts des Schadens von 100.000 Euro, den der 39-Jährige nun ebenfalls begleichen muss, sei der Mann – auch unabhängig von der Haftstrafe – für die nächsten 30 Jahre ruiniert, so Bäumler.
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Es wird damit gerechnet, dass der Angeklagte Berufung einlegt – und sich am Ende das Landgericht Konstanz mit dem Fall aus dem Hübschental befassen muss.