Ein Einbrecher und notorischer Ladendieb ist jetzt vom Amtsgericht vorübergehend aus dem Verkehr gezogen worden. Dem heute 37-jährigen Mann ordnete das Gericht unter anderem ein Tankstelleneinbruch und mehrere Ladendiebstähle zu. Wie sich im Prozess zeigte, trugt er während seines letzten Ladendiebstahls sogar eine kuriose Waffe mit sich. Der Mann muss für ein Jahr und drei Monate ins Gefängnis.
Das wird ihm zur Last gelegt
Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, dass er im Zeitraum zwischen August vergangenen Jahres und Juni dieses Jahres mehrfach Ladendiebstähle begangen hatte. Einmal war er sogar zweimal innerhalb kurzer Zeit im gleichen Discounter in Hüfingen auf seine spezielle Art der Einkaufstour.
Der Wert des Diebesgutes ist gering
Der Warenwert war jeweils nur gering, die Begleitumstände umso erheblicher. Denn an ein Ladenverbot hielt sich der Mann nicht. Nachdem die Polizei nach dem ersten Mal abgerückt war, ging der Mann nicht mal eine Stunde später trotz Ladenverbots erneut in den selben Discounter, um sich nochmal mit Ware einzudecken, ohne zu bezahlen. Der Warenwert betrug einmal 33, beim anderen Mal 15 Euro.
Als die Polizei den Mann, der zum Tatzeitpunkt offensichtlich angetrunken war, aufs Revier mitnehmen wollte, wurde er aggressiv. Er beleidigte und bespuckte die Beamten, wie im Prozess deutlich wurde.
Der Angeklagte leistet massiv Widerstand
Auch bei einer Begegnung zwischen der Polizei und dem Mann im März dieses Jahres leistete der Mann massiven Widerstand, als es am Villinger Bahnhof zu einer verbalen Auseinandersetzung mit einer Frau kam und die Polizei einschreiten musste.
Das bringt das Fass zum Überlaufen
Das Fass zum Überlaufen brachte schließlich sein jüngster Ladendiebstahlversuch, bei dem der Angeklagte im Juni bei einem Ladendiebstahl einen Stein, eingewickelt in einem Strumpf, mit sich trug. Der Warenwert des Diebesguts betrug weniger als sechs Euro. Dieser mitgeführte Stein reichte dem Staatsanwalt aber aus, diesen Diebstahl nicht als „minderschweren Fall“ einzustufen. Der in die Socke eingewickelte Stein hätte als Wurfgeschoss dienen können. Wäre der Mann bei dem Ladendiebstahl erwischt worden, hätte er sich damit zur Wehr setzen können, so die Argumentation. Dass er den Stein letztlich nicht einsetzte, schrieb ihm der Staatsanwalt auf den Guthabenzettel, ebenso wie die Berücksichtigung, dass der Mann bei seinen Taten jeweils unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss stand.
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Allerdings überwog die große Anzahl an Straftaten, sodass der Staatsanwalt eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung forderte. „Sie haben die Nerven und die Geduld von Polizei und Justiz strapaziert und der Polizei viel Arbeit beschert. Jetzt ist der Ofen aus“, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.
Die Verteidigung plädierte dagegen angesichts der erheblichen Suchtproblematik auf einen minderschweren Fall.
Bei den letzten Taten stand der Mann unter Bewährung
Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung. Mit ausschlaggebend für das Urteil war neben dem Umstand, dass der Mann den Stein als Waffe mitführte, „die hohe Frequenz der begangenen Straftaten und dass der Mann die letzten Taten beging, als er bereits unter Bewährung stand“, wie Richter Christian Bäumler das Urteil begründete.