St. Georgen – Die Stadt erhöht zum 1. Januar 2025 die Abwassergebühren. Das beschloss der Gemeinderat. Die Erhöhung geht zurück auf geringere Erlöse bei steigenden Kosten sowie auf aufgebrauchte Gebührenrücklagen aus den Vorjahren und Fehlbeträgen in den Jahren 2020 bis 2022 aufgrund fehlender Kalkulation.

Demnach steigt die Abwassergebühr zum 1. Januar von bislang 2,14 Euro um 32 Cent auf dann 2,46 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser. Der Preis für Niederschlagswasser kann mit 32 Cent je Kubikmeter unverändert belassen bleiben. Das ist möglich, weil ein Teil der in den Jahren 2020 bis 2023 angehäuften Rücklagen aus Gebührenüberschüssen von insgesamt rund 131.000 Euro im Jahr 2025 aufgelöst werden muss. Niederschlagswasser wird flächenmäßig für versiegelte Flächen berechnet. Diese versiegelten Flächen betragen 852.000 Quadratmeter und haben sich im Vergleich zu 2023 nicht verändert, so Kämmerin Blanka Amann. Mit versiegelten Flächen sind Flächen gemeint, die durch Bauwerke, Asphalt oder Beton (Häuser, Straßen, Pflastersteine in Hofeinfahrten) versiegelt sind. Somit kann das Regenwasser an diesen Stellen je nach Wasserdurchlässigkeit nicht oder nicht mehr vollständig vom Boden aufgenommen werden.

Teurer wird es für die Besitzer von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben. Das sind Anwohner in Außengebieten, die nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind. Sie entsorgen ihr Abwasser in Kleinkläranlagen beziehungsweise geschlossenen Gruben. Da für die Reinigung des Klärschlamms in der Kläranlage der 20-fache Aufwand gegenüber normalem Abwasser entsteht, wie Kämmerin Blanka Amann in der Vorlage errechnet hat, sowie der Verwaltungsaufwand für Anlieferung, Überwachung der Entsorgung und die Abrechnung relativ zeitaufwendig seien, sollen auch die entstehenden höheren Verwaltungskosten auf die Nutzer von Kleinkläranlagen umgelegt werden. Entsprechend steigt die Entsorgungsgebühr von derzeit 24,60 Euro auf 30 Euro je Kubikmeter.

Aber es gibt auch gute Nachrichten: Die Abfuhrgebühr hat sich durch Ausschreibungen und neue Vergabe im Jahr 2023 verringert. Verrechnet mit gestiegenen Personalkosten kostet der Kubikmeter Klärschlamm aus Kleinkläranlagen künftig noch 99 statt bisher 105 Euro. Bei geschlossenen Gruben sinken die Entsorgungskosten pro Kubikmeter von 83 auf 72 Euro. Bei Selbstanlieferern steigt die Gebühr, wiederum dem Verwaltungsaufwand geschuldet, von 37 auf 43 Euro, aus geschlossenen Gruben von 15 auf 16 Euro je Kubikmeter.

Wie die Ortsvorsteher berichteten, haben bereits zuvor die Ortschaftsräte der Ortsteile Peterzell, Brigach, Langenschiltach und Stockburg in einer gemeinsamen Sitzung der Gebührenerhöhung jeweils einstimmig zugestimmt. Wie auf Anfrage geschildert wurde, sind nur noch wenige Anwohner in Außenbereichen wie Gsod, Vohenlohe, Lochbronn sowie im Oberen und Unteren Mühlbach Nutzer von Kleinkläranlagen und geschlossen Gruben, die von dieser Gebührenerhöhung betroffen sind. In den meisten Fällen ist das der Fall, weil die Gehöfte zu weit von einem möglichen Anschluss an die öffentliche Abwasserversorgung gelegen sind.