Als die Inzidenzwerte Anfang März deutlich unter die 50er-Marke gesunken sind, loderte beim Handels- und Gewerbeverein (HGV) ein Fünkchen Hoffnung auf. „Lockerungen und Öffnungen erzeugten bei unseren Mitgliedern Optimismus und Perspektiven“, so Fichter. So wurde eine Ostereinkaufsnacht geplant, bei dem die Einzelhändler eine verlängerte Öffnungszeit bis 21.30 Uhr planten. „Ohne Rahmenprogramm und Begleitaktivitäten“, wie Fichter betont. Es sei lediglich darum gegangen, den Kunden ein entspanntes Abendeinkaufserlebnis mit möglichen Sonder- und Rabattaktionen der Händler zu ermöglichen, die die Händler auch sonst anbieten könnten.
Der HGV-Chef zeigt absolutes Verständnis dafür, dass es „angesichts der nun wieder steigenden Zahlen formal durchaus verständlich ist, dass der Verkaufsabend nicht genehmigt werden kann“. Das Landratsamt hat das Verbot gemäß der aktuellen Corona-Verordnung erlassen, wonach „Einzelhandelsbetrieben und Märkten die Durchführung besonderer Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, untersagt ist“.
Im Möbelhaus war die Hölle los
Was für ihn absolut unverständlich ist, sei jedoch, „wie es sein kann, dass ein großes Möbelhaus in Villingen-Schwenningen Verkaufsaktionen mit verlängerten Öffnungszeiten bis 21 Uhr anbieten kann“. Das sei so an den vergangenen beiden Samstagen geschehen und für den Samstag erneut geplant. Er habe sich an einem Abend selbst ein Bild gemacht. „Die Leute haben sich per Click&Meet direkt am Eingang angemeldet und in dem Möbelhaus war die Hölle los“, beschreibt er und prangert die Ungerechtigkeit an. „Die Großen dürfen und die Kleinen nicht.“ Was Claudius Fichter ebenfalls bedauert, ist, dass es seitens der Behörden „keinerlei Konzepte oder unterstützende Ideen gab. Beispielsweise speziell an diesem Abend kostenlose Tests anzubieten, die dazu berechtigen würden, für dreieinhalb Stunden einkaufen zu gehen.“ Man hätte beispielsweise das kostenlose Schnelltestangebot des Roten Kreuzes umsetzen können, „mit Teststand und Eintrittskarte für die Geschäfte“.
Das Gewinnspiel läuft trotzdem
Um den Kunden dennoch Osterfreude zukommen zu lassen, wird das Ostergewinnspiel wie geplant stattfinden. Dazu müssen Buchstaben, die auf Plakaten in den verschiedenen Geschäften hängen, in die richtige Reihenfolge gebracht und das sich daraus ergebende Lösungswort auf eine Gewinnspielkarte eingetragen werden. Als Preise winken unter anderem ein Fernglas, ein Tankgutschein und ein Einkaufsgutschein.