Das war eine echte Premiere: Die Mitglieder des Technischen Ausschusses des Gemeinderats stemmten sich geschlossen gegen einen Vorschlag der Verwaltung, um einem Handwerksunternehmen den Rücken zu stärken. Ob dies etwas nützt, muss jetzt das Landratsamt entscheiden.

Und darum geht es: Ein Unternehmer möchte in der Berliner Straße in bestehenden Gewerberäumen ein Lager für seinen Hausmeisterservice einrichten. Hierfür hat er auch bereits Umbauarbeiten vorgenommen und erst nachträglich einen Bauantrag zur Änderung der Fassade beim Landratsamt eingereicht.

Das wiederum rief das Gewerbeaufsichtsamt auf den Plan. Das erkannte, dass es sich hierbei auch um eine Nutzungsänderung handelt, und hat prompt die Genehmigung verweigert.

Störfaktor: Die Nutzungsform passt nicht

Das Problem: Das bislang als Lager eines Getränkefachhandels genutzte Gebäude liegt in einem reinen Wohngebiet. Und dort sind laut Definition nur „nichtstörende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs der Bewohner dienen“, zulässig.

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Und genau hier befürchtet die zuständige Behörde beim Landratsamt, dass ein Hausmeisterservice sich als störend für die Bewohner erweisen könnte – und lehnt die Baugenehmigung deshalb ab.

Während die Verwaltung dieser Argumentation folgen muss und dem Ausschuss deswegen ebenfalls eine Verweigerung der Zustimmung empfahl, sehen die Ausschussmitglieder die Sache ganz anders.

Welches Recht gilt für Wohngebiete?

Ist das kleinlich?

Als „kleinlich“ bezeichnet Hansjörg Staiger (SPD) die Auslegung: „Ein Hausmeisterservice dient ja auch dem täglichen Bedarf der Bürger, vor allem im Winter“, argumentierte er und bezeichnete das Vorgehen als „deutsche Regulierungswut“.

Axel Heinzmann (Grüne Liste) war der Begriff „nicht störend“ zu ungenau gefasst. Es gebe zudem im hinteren Bereich der Berliner Straße weitere Handwerksbetriebe.

Der Stadtbaumeister hat Bedenken

Stadtbaumeister Alexander Tröndle sagte, dass durchaus mit einem gewissen Lärmpegel zu rechnen sei, wenn der Hausmeisterservice gerade im Winter frühmorgens seine Fahrzeuge belade und zum Winterdienst ausrücke: „Es haben sich auch bereits Nachbarn beschwert.“

Marc Winzer hielt dagegen, dass die zahlreichen Fahrzeuge, die in der engen Berliner Straße auf Parkplatzsuche seien, ohnehin einen gewissen Grundlärm verursachten.

Tröndle gab zu bedenken, dass die Definition eines Wohngebietes auch für die Bewertung von Immobilien ausschlaggebend sei. Die beiden anderen Gewerbebetriebe lägen, obwohl nur wenige Meter entfernt, in einem anders definierten Bereich des Bebauungsplans.

Räte sind irritiert

Ernst Laufer (CDU) vermutet, dass der Widerstand der Anwohner auch damit zusammenhängt, „weil die Anwohner bislang immer dort auf der Freifläche parkten. Das duldet der Handwerksbetrieb jetzt nicht mehr“.

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Jochen Bäsch (FDP) zeigte sich irritiert. „Da war ja früher auch irgendwann mal ein Laden drin.“ Dann hätte auch bereits das Getränkelager sich dort nicht ansiedeln dürfen.

So stimmt der Ausschuss ab

Bei der Beschlussfassung stimmte der Technische Ausschuss geschlossen gegen den Vorschlag der Verwaltung, den Antrag abzulehnen. Jetzt muss sich die zuständige Behörde beim Landratsamt erneut mit der Sache befassen.

Wie es der Bürgermeister sieht

Bürgermeister Michael Rieger konnte die Argumentation nachvollziehen: „Wir können allerdings nichts machen, wir müssen uns an die Vorschriften halten.“ Einzige Möglichkeit wäre eine Änderung des Bebauungsplans. Man wolle allerdings dem Unternehmen diese Kosten nicht zumuten.