Der Sitzungsbetrieb geht in der kommenden Woche auch in Tennenbronn weiter. Dann wird der Ortschaftsrat zu seiner nächsten Sitzung am Dienstag, 5. Mai, zusammenkommen. Ändern wird sich jedoch der Tagungsort, denn das Gremium trifft sich im katholischen Pfarrsaal. Man könne dort alle Hygiene- und Abstandsregeln einhalten, so sagt der stellvertretende Tennenbronner Ortsvorsteher Manfred Moosmann auf SÜDKURIER-Anfrage.
Seit Monaten ist der Stellvertreter stärker eingespannt, als es eigentlich üblich ist. Und darum, dass sich das wieder ändert, wird es in der Sitzung des Rates gehen. „Änderung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Schramberg“ heißt der Tagesordnungspunkt, der die Voraussetzungen dafür schaffen soll, dass Tennenbronn wieder einen Ortsvorsteher bekommt. Da dieser ehrenamtlich, und nicht wie bisher hauptamtlich, tätig sein soll, muss die genannte Satzung angepasst werden. Für die Ehrenamtlichkeit hatten sich die Verantwortlichen entschieden, weil sich die Suche bislang schwierig gestaltete. Zwei Bewerbungsverfahren verliefen erfolglos.
Der Satzungsänderung werden zunächst die Ortschaftsräte in Waldmössingen und Tennenbronn zustimmen. In einem zweiten Schritt, Ende Mai, muss dann der Schramberger Gemeinderat entscheiden. Ebenfalls darüber beraten werden die Gremien, wie diese ehrenamtliche Tätigkeit dann vergütet wird.
Die Aufwandsentschädigung des künftigen Ortsvorstehers ist davon abhängig, ob dem Ortsvorsteher eine hauptamtliche Verwaltungsleitung zur Seite gestellt wird. Die Kosten betragen für die Stadt also entweder 1623 Euro oder 2434,50 Euro. Für die Stadtkasse wäre günstiger, wenn der Tennenbronner Ortsvorsteher die alleinige Verantwortung trägt. Denn sollte das nicht der Fall sein, und er bekommt, wie bereits erwähnt, hauptamtliche Unterstützung, müsste dafür eine weitere Stelle geschaffen werden. Diese würde bei einer Teilzeitbeschäftigung (50 Prozent) mit rund 33800 Euro zusätzlich zu Buche schlagen.