Die neue Corona-Verordnung des Landes bringt einige Neuerungen mit sich. „Sie schreibt beispielsweise in Landkreisen mit einer Inzidenz über 100 für einen Friseurbesuch einen aktuellen, negativen Schnelltest vor“, schreiben die drei Gemeinden Triberg, Schonach und Schönwald in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Die aktualisierten Regeln gelten seit Montag, 19. April.

Das könnte Sie auch interessieren

Nach Information der Raumschaftgemeinden ist de Verordnung so zu verstehen, dass der Test für einen Friseurbesuch nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein tagesaktueller Test sei jedoch nicht vorgeschrieben. Ein Selbsttest sei indes nicht möglich. Die Testpflicht gelte zudem nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder.

Inzidenz schlägt zu

„Im Schwarzwald-Baar-Kreis greift diese Regelung auf Grund der aktuell hohen Inzidenz somit“, heißt es in der Mitteilung weiter. Daher einigten sich die drei Raumschaftsgemeinden nun darauf, die Zeiten der Testzentren in Triberg, Schonach und Schönwald so auszuweiten, dass jeder, der derzeit einen Friseurtermin wahrnehmen möchte, auch die Möglichkeit für einen aktuellen Schnelltest in einem der Testzentren der Raumschaft hat.

Das könnte Sie auch interessieren

Schönwald bietet laut den Angaben ab sofort zusätzlich noch montags zwischen 18 und 19 Uhr Testungen an. Schonach erweitert sein Angebot um Testtermine an Freitagen zwischen 7 und 8.30 Uhr. Samstags beginnen die Testungen in Schönwald zudem bereits um 8.30 Uhr. Die geänderten Zeiten der Testzentren gelten ab dieser Woche, Freitag, 23. April.