So schwer es auch fällt: Die Narren sollen an den Hohen Tagen am besten daheim bleiben. Dazu rufen so gut wie alle Vorsitzenden der großen VS-Narrenvereine, aber auch die Polizei auf. Hintergrund: Die Angst ist groß, dass sich Gruppen bilden, ausgelassen gefeiert wird und sich die Corona-Pandemie wieder stärker ausbreitet. Doch ist es grundsätzlich verboten, wenn einer an der fünften Jahreszeit ins Häs möchte? Nein – es muss allerdings nach den Regeln der Corona-Verordnung ablaufen. Doch wie die nächste Woche im Detail aussehen, ist noch offen.
Darf der Villinger Narr auf die Gass?
Die Corona-Verordnung, die am Fastnachtssonntag ausläuft und für nächste Woche verlängert werden muss, wird darüber Auskunft geben. Aktuell ist von der Landesregierung laut der Deutschen Presseagentur geplant, dass die Ausgangssperre am Tag entfallen, eine nächtliche ab einer Inzidenz von 50 (der Kreis hat aktuell 75,3) von 21 bis 5 Uhr wieder eingeführt werden soll. Davon wäre auch Villingen-Schwenningen betroffen. Wenn das realisiert wird, könnten sich die Narren tagsüber relativ unbehelligt bewegen, falls sie sich an die Abstandsregeln halten und allein oder zusammen mit einem weiteren Haushalt unterwegs sind. Sie müssten dann keinen triftigen Grund mehr angeben.
Wie reagiert die Polizei?

„Wir werden kontrollieren, aber mit Fingerspitzengefühl“, betont der Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz, Jörg-Dieter Kluge. „Wir wollen nicht den Narren auf die Füße treten, weil es Narren sind“, betont er. Doch die „Corona-Verordnung dürfen sie nicht aushebeln“. Man werde keinen Unterschied zwischen Narren und sonstigen Bürgern machen. Voraussichtlich untersagt bleibt, sich in größeren Gruppen zu versammeln oder sich gemeinsam irgendwo zu treffen, wenn dies über einen Haushalt und eine Person hinausgehe. Vor allem die in Villingen so beliebten Stüble dürfen nicht betrieben werden. Wenn die Polizei „wie auch immer“ davon erfahre, „werden wir das konsequent verfolgen“.
Was ist in der Villinger Fußgängerzone zu beachten?

In Villingen-Schwenningen muss in Fußgängerzonen nur dann ein Mund-/Nasenschutz getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Muss eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden, sei die dann unter der Scheme, der Fastnachtsmaske, zu tragen.
Läuft in der Färberstraße die Videoüberwachung der Polizei?
Nein, definitiv nicht, betont der Polizeisprecher. Selbst wenn das Revier so gut beobachten könnte, ob größere Gruppen unterwegs sind, werde dieses Instrument dafür nicht eingesetzt. Der Einsatz der Videoüberwachung sei an strikte Vorgaben gebunden, alles andere sei Missbrauch. Generell sei sie nur für kurz Zeit überhaupt möglich, und der überwachte Bereich müsse ein Brennpunkt sein. Das sei derzeit nicht der Fall.
Was ist los in der Narrenhochburg?

Das wird sich zeigen. Der Fotograf Thomas Herzog-Singer bietet an, die Narren, die in Villingen flanieren wollen, am Fasnetmentig zwischen 11 und 15 Uhr am Oberen Tor zu fotografieren. Dieses Angebot hält er auch an der Corona-Fasnet aufrecht, als ihn schon vor einiger Zeit einige Familien darauf angesprochen haben. Sein Dienstleistungsgewerbe darf er öffnen, das Studio in der Oberen Straße wollte er aber nicht für die Fastnachtsbilder nutzen. Jetzt vergibt er Termine, die Aufnahmen werden mit Abstand, unter freiem Himmel und nach der Corona-Verordnung gemacht. Sicher werde er auch Hästräger auf der Straße fotografieren. Mit wie vielen er rechnet? Das sei schwer zu sagen. Vor zwei Wochen hätten viele angekündigt, ins Häs zu gehen. Jetzt seien einige ins Grübeln gekommen.
Hinweis der Redaktion: In Villingen-Schwenningen muss in Fußgängerzonen nur dann ein Mund-/Nasenschutz getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Wir haben diese Angabe im Text präzisiert.