Das Kultus- und das Sozialministerium des Landes haben sich gestern kurzfristig darauf verständigt, auch die Elterntests amtlich anzuerkennen. Sie sollen künftig, wie schon die Schüler, die in der Schule unter Aufsicht von Lehrern die Schnelltests durchführen, eine amtliche Bescheinigung bekommen. Dies hat eine Gültigkeit von 60 Stunden.
Ein entsprechendes Schreiben des Kultusministeriums, das dem SÜDKURIER vorliegt, ging am Freitag an die Schulleitungen der allgemein bildenden Schulen sowie der Schulkindergärten in Baden-Württemberg hinaus.
Diese amtliche Bescheinigung mit Unterschrift und Stempel der Schule können die Grundschüler dann auch für Freizeitaktivitäten nutzen, für die sie einen Test vorweisen müssen. Beispielsweise für Sport- und Musikunterricht oder den Freibadeintritt.
Einzige Voraussetzung ist: Die Schulen müssen in einem weiteren Schreiben bestätigen, dass eine Eigenbescheinigung der Eltern vorliegt, dass sie einen ordnungsgemäßen Test an ihren Kindern durchgeführt haben.
Mit dieser Entscheidung haben die Ministerien kurzfristig auf die Klagen zahlreicher Eltern reagiert, dass die zu Hause getesteten Kinder durch die bisherige Regelung benachteiligt werden.
Erfreut äußerte sich Tino Berthold, der Gesamtelternbeiratsvorsitzende von Villingen-Schwenningen, über diese schnelle Nachjustierung der Ministerien. Er hatte in den letzten Tagen gefordert, dass die Ungleichbehandlung der Schüler beendet werden müsse. Denn in Villingen-Schwenningen hatten zahlreiche Grundschulen die Corona-Testung in die Hand der Eltern gelegt.