Der Park-Ärger von Peter Kerber schlug kürzlich hohe Wellen: Weil der Villinger 13 Sekunden länger als erlaubt auf dem Parkplatz der Business Boxx in der Wilhelm-Binder-Straße stand, kassierte er ein happiges Knöllchen über fast 50 Euro – 45 Euro Strafe und knapp 5 Euro Gebühren. Auf seine Kontaktaufnahme-Versuche gab es keine Reaktionen, dafür Mahnschreiben mit weiteren Gebührenforderungen.
Abzocke oder nötiges Übel? Der SÜDKURIER hat versucht, eine Stellungnahme der Firma Avantpark zu erhalten, die den Strafzettel verschickt hat. Diese erklärt jetzt ihre Sicht der Dinge und warum solche Bußgelder manchmal sein müssen.
„Die Situation zeigt, wie wichtig ein funktionierendes Parkraummanagement ist“, kommentiert Miriam van Straelen, Geschäftsführerin von Avantpark, den Fall in Villingen. Die Firma mit Sitz in Unterföhring bewirtschaftet im Auftrag von Supermärkten, Hotels oder Kommunen einige hundert Flächen in über 120 deutschen Städten.
Wirtschaftliche Folgen für die Mieter
Gerade bei stark frequentierten Gewerbestandorten wie der Business Boxx VS sei es essentiell, dass die bezahlten Stellplätze für die Mieter und ihre Kunden auch freigehalten werden. „Werden Parkplätze unberechtigt oder zu lange blockiert, hat dies direkte wirtschaftliche Folgen für die Mieter“, mahnt van Straelen.
Die Karenzzeit von 15 Minuten, die auf dem Parkplatz der Business Boxx gilt, sei bereits eine Kulanzregelung und auf den Schildern „sehr gut ersichtlich“.
„Sie wurde bewusst eingerichtet, um kurze Besorgungen, Lieferungen oder Abholungen ohne Vertragsstrafe zu ermöglichen“, so die Geschäftsführerin. Streng rechtlich müssten die Autofahrer nämlich ab dem Moment bezahlen, an dem sie auf die Fläche fahren.
„Unser Ziel ist es, mit klaren Regeln und digital gestützten Prozessen genau solche Konflikte zu vermeiden“, erklärt Miriam van Straelen.

Ein großes Problem – und damit die häufigste Herausforderungen für Firmen wie Avantpark – bestehe indessen darin, dass Parkplätze als öffentlich wahrgenommen werden, obwohl es sich um klar gekennzeichnete Privatflächen handele. Genau dies ist auch Peter Kerber auf dem Stellplatz der Business Boxx passiert – mit bekannten, kostspieligen Folgen.
So ist die rechtliche Lage
Ist ein solches Knöllchen von einer privaten Firma aber überhaupt rechtlich bindend? Die Rechtslage sei hier eindeutig, erklärt van Straelen. „Wer auf eine klar beschilderte Privatfläche fährt, geht mit dem Betreiber einen sogenannten faktischen Vertrag ein“, so die Avantpark-Chefin.
Mit der Einfahrt akzeptieren Nutzer die ausgeschilderten Bedingungen – dazu gehöre auch eine Vertragsstrafe bei Überschreitung der zulässigen Parkzeit.
Diese Forderungen seien zivilrechtlich durchsetzbar, auch über ein gerichtliches Mahnverfahren. So weit solle es aber möglichst gar nicht kommen. „Unser Ziel ist nicht die Eskalation, sondern die Einhaltung nachvollziehbarer Regeln – im Idealfall durch transparente Kommunikation und frühzeitige Klärung“, stellt sie klar.
Wenn dies so ist, warum hat Parker Peter Kerber auf keines seiner beiden Schreiben an Avantpark eine Antwort erhalten? Miriam van Straelen macht technische Dinge dafür verantwortlich.
Kerber hatte seine Reaktion nicht über das Kundenportal eingereicht, sondern per Mail und Brief. „Rückmeldungen, die nicht über dieses Portal eingehen, können im Einzelfall zu Verzögerungen führen oder nicht korrekt zugeordnet werden“, erklärt sie.

Und: „Wir nehmen aber jeden Fall ernst und prüfen individuell, ob eine sachliche Grundlage für eine Rücknahme vorliegt.“ Gemessen an der großen Zahl an Parkvorgängen – täglich mehrere zehntausend – sei der Anteil der Einsprüche gering und liege im Promillebereich.
Manchmal gibt es Hoffnung auf Stornierung
In Einzelfällen gebe es aber durchaus Hoffnung, dass das Knöllchen wieder storniert werden kann. Wenn etwa ein Autofahrer nachweisen könne, dass er zu Recht auf dem Gelände war, etwa als Kunde eines dort ansässigen Unternehmens. Oder wenn Eigentümer oder Mieter die Stornierung anstoßen, wenn sich ihre Kunden ungerecht behandelt fühlen.
In Peter Kerbers Fall trifft jedoch keines dieser Argumente zu. Der Villinger hatte Medikamente in einem Haus ausgeliefert, das nicht zu dem privaten Parkplatz der Business Boxx gehört.
„Klare Regeln sind nötig“
Dennoch wird sein Fall nach Angaben von Miriam van Straelen derzeit von Avantpark noch einmal intern überprüft. „Wir bedauern, wenn es im konkreten Fall zu Verärgerung gekommen ist – das liegt nicht in unserem Interesse“, sagt die Geschäftsführerin. „Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass ein faires Parkraummanagement klare Regeln benötigt, die für alle gleichermaßen gelten.“