Zwischen acht und zehn Jahren Haft, das droht dem 38-jährigen Mann aus dem Landkreis Rottweil, der wegen schwerer Vergewaltigung einer 21-jährigen in Untersuchungshaft sitzt. Gegen ihn läuft aktuell eine Prozess vor dem Landgericht Rottweil.
Über anderthalb Jahre soll er die junge Frau vielfach missbraucht und auch schwer verletzt haben. Der querschnittsgelähmte Mann soll sein Opfer mit einer Pistole und Drohungen gegen ihre Familie gefügig gemacht haben.
Das kommt bei einem Rechtsgespräch heraus:
Dem dritten Prozesstag vor dem Landgericht in Rottweil ging ein Rechtsgespräch voraus, vom dem Richter Karlheinz Münzer berichtete. Dabei habe man sich darauf geeinigt, sich auf die schwersten Anklagepunkte zu beschränken. Bei diesen geht es darum, dass der 38-Jährige der jungen Frau so schwere innere Verletzungen zufügte, dass sie lebensgefährlich verletzt wurde.
Angeklagte erwartet für Geständnis eine geringere Strafe
Aber auch die vaginalen Verletzungen durch Peitschenhiebe oder das laut Anklage siebenfache Durchstechen der Schamlippen mit einer Tattoo-Kanüle werden weiter verhandelt.
Der Angeklagte wolle in diesen Fällen geständig sein, erwarte dadurch aber auch eine geringere Strafe. Die sagte das Gericht aber zunächst nicht zu, man erwarte ein „qualifiziertes Geständnis“, so Richter Münzer.
Das wäre für die junge Frau wichtig. Und ebenso, dass sie erfahre, wann der Angeklagte Haftlockerungen oder Urlaub bekomme und wann er entlassen werde. Das Opfer wünsche ein Kontaktverbot.
Klargestellt wurde auch, so Münzer, dass die eingestellten Fälle sich dennoch auf die Strafhöhe auswirken können. Die könnte dann bei maximal acht Jahren und sechs Monaten liegen.
Ab jetzt ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen
Wie der Prozess weitergeht, bleibt ab jetzt der Öffentlichkeit verborgen. Denn die ist nun bis zur Urteilsverkündung ausgeschlossen, auch für die Plädoyers und das dem Angeklagten zugestandene letzte Wort.
Es gehe bei den weiteren Vernehmungen, aber auch bei den psychiatrischen und rechtsmedizinischen Gutachten um die Intimsphäre des Angeklagten und der jungen Frau. Ihr drohe sogar eine Retraumatisierung, so der psychiatrische Sachverständige.
Das hat der Angeklagte über seine schwere Kindheit erzählt.
Aus diesem Grund wurden für ihre Vernehmung nicht nur Presse und Zuschauer, sondern auch der Angeklagte aus dem Gerichtssaal verbannt. Das sei unerlässlich, stellte der Vorsitzende klar.
Sonst drohten der jungen Frau schwerwiegende Nachteile für ihre Gesundheit, von Herzrasen bis Alpträumen. Sie habe laut Psychiater Ralf Kozian eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt. Der Angeklagte konnte die Vernehmung allerdings per Video verfolgen.
Zudem, so Richter Münzer, gehe es nun auch um mögliche psychische Störungen bei dem 38-Jährigen. Ein weiterer Grund, dass nun nicht öffentlich weiter verhandelt wird: Es werden auch Videos und Bilder gezeigt, einerseits Aufnahmen, die offenbar der Angeklagte gemacht hat, andererseits solche, die die Verletzungen der jungen Frau dokumentieren. Das sind, so Münzer, „schutzwürdige Interessen“. Er stellte aber auch klar: „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht.“
Nach aktuellem Stand wird das Urteil am Mittwoch, 20. August, fallen.