Ein Mann spricht an Anfang April 2025 auf dem Bolzplatz bei der Gemeinschaftsschule in Mönchweiler Kinder an und fotografiert sie heimlich beim Spielen. Die Unruhe unter den Eltern im Ort ist zunächst groß. Jetzt geht der Fall mutmaßlich bald vor Gericht.

Dieser dunkle April-Abend hatte unter vielen Familien in Mönchweiler für Ängste gesorgt: Der Mann hatte nach Angaben der Polizei sieben Minderjährige angesprochen und nach ihren Wohnadressen ausgefragt. Mit Geschenken – unter anderem ein paar Torwarthandschuhen – soll er versucht haben, sich das Vertrauen der Viert- bis Siebtklässler zu erschleichen.

Weitere beunruhigende Details

Eine Lehrerin hatte damals von dem Vorfall erfahren und sofort die Polizei informiert. Der Mann konnte aufgrund einer detaillierten Beschreibung, die die Kinder lieferten, schnell ermittelt werden. Die Beamten vermittelten ihm bei mehreren Vernehmungen, dass er als potenzieller Gefährder eingestuft worden sei.

Bei den Untersuchungen der Polizei kamen jedoch weitere beunruhigende Details ans Tageslicht: Wie sich herausstellte, soll er auch Fotos der Kinder gemacht und über sein Smartphone per Whatsapp an einen Bekannten weitergeschickt haben.

Andreas Mathy, Erster Staatsanwalt in Konstanz und Pressesprecher der Konstanzer Staatsanwaltschaft.
Andreas Mathy, Erster Staatsanwalt in Konstanz und Pressesprecher der Konstanzer Staatsanwaltschaft. | Bild: Kirsten Astor

Eben dies wird ihm jetzt wohl zum Verhängnis, wie Andreas Mathy, Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz, berichtet. Während das Ansprechen der Kinder nämlich zunächst kein Straftatbestand ist, kann es mit dem Fotografieren und Weiterleiten der Bilder durchaus anders aussehen.

Die Konsequenz: Wegen eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz, so die juristisch korrekte Bezeichnung, flatterte dem Mann jetzt ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe ins Haus. Im Volksmund ist dieser Tatbestand als eine Zuwiderhandlung gegen das Recht am eigenen Bild bekannt.

Waren die Kinder in Gefahr?

Ob an jenem Abend im April eine konkrete Bedrohung für die sieben Minderjährigen bestand, will Mathy nicht bestätigen. „Über eine Gefahr für die Kinder ist nichts bekannt“, sagt er. Der Staatsanwalt betont aber auch: „Das war nicht das klassische Verhalten eines Normalbürgers.“

Über die genaue Höhe der Geldstrafe macht Andreas Mathy keine Angaben. Er spricht jedoch von einem „kleinen Betrag“.

Doch der Mann wehrt sich gegen den Schritt der Staatsanwaltschaft: Wie Mathy weiter erklärt, habe dieser bereits Einspruch beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen gegen den Strafbefehl eingelegt.

Jetzt entscheidet wohl das Gericht

Sollte er den nicht wieder zurücknehmen, wird der Mönchweiler Bolzplatz-Fall bald eine Sache für den Richter. Dann wird in einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht geklärt, was es mit den ominösen Fotos auf sich hat.