Gemeinsam Fußball im Biergarten oder in der Gaststätte schauen: Diese Hoffnung vieler Fußballfans zur bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft (11. Juni bis 11. Juli) rückt auch in Villingen-Schwenningen in greifbare Nähe. Grundvoraussetzung ist aber, dass die Infektionsrate im Landkreis stabil unter dem Inzidenzwert von 50 bleibt.
Am Donnerstag könnte es soweit sein, dass dieser Wert auch im Schwarzwald-Baar-Kreis fünf Tage lang unter dem Wert von 50 Infektionen auf 100.000 Einwohnern bleibt. Damit würden eine ganze Reihe von Lockerungen möglich, auch in der Gastronomie.
EM unterliegt Sonderregelung
Die Übertragung von Fußballspielen zur Europameisterschaft (EM) unterliegt aber einer Sonderregelung. Wirte, die Bildschirme in ihrem gastronomischen Außenbereich aufstellen wollen, müssen dies beim Bürgeramt der Stadt anmelden, wenn die Übertragung mit einer Sperrzeitverkürzung verbunden ist. In Villingen-Schwenningen beginnt die Sperrzeit für Außengaststätten um 23 Uhr, in der Sonderzone Färberstraße bereits um 22 Uhr. Allerdings weist Rathaussprecherin Oxana Brunner auf SÜDKURIER-Anfrage darauf hin, dass für viele EM-Spiele seitens der Wirte gar kein Antrag auf Sperrzeitverkürzung nötig sein wird. Denn die meisten Begegnungen enden bereits vor 22 Uhr. Anstoßzeiten bei der EM sind um 15, 18 oder 21 Uhr. Lediglich für die Übertragung der 21-Uhr-Spiele bedürfte es einer Beantragung.
Stadt berät Lockerung
Wie Brunner weiter mitteilt, werden die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung am Donnerstag das Thema noch einmal ausführlich beraten. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob die Gastwirte die Besucher nach einem Spiel rigoros um 22 Uhr nach Hause schicken müssen, oder ob diese noch etwas länger gemütlich verweilen dürfen. „Wir wollen diesbezüglich eine gute Lösung für die Gastronomien finden“, betont Oxana Brunner, „wir dürfen aber auch die Belange der Anwohner nicht aus den Augen verlieren“. Gastwirte, so unterstreicht sie, können sich gerne bei Fragen direkt an das städtische Bürgeramt wenden.
Mit einem fünftägigen Inzidenzwert unter 50 würden darüber hinaus weitere Lockerungen für die Gastronomie möglich. „Bei Unterschreiten des Schwellenwertes von unter 50 gelten zugleich alle Erleichterungen der Öffnungsstufe 3. Dies gilt, solange die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis nicht die Marke von 50 überschreitet“, heißt es dazu wörtlich in der Neufassung der Landes-Coronaverordnung vom 7. Juni. Für die Gastronomie bedeutet die Öffnungsstufe 3, dass sie landesweit bis 1 Uhr nachts innen wie außen öffnen darf. Dies gilt aber nicht in Villingen-Schwenningen, weil die Stadt eine eigene, strengere Rechtsverordnung erlassen hat. Nach dieser darf die Außengastronomie in VS nur bis 23 Uhr, im Ausnahmefall Färberstraße nur bis 22 Uhr betrieben werden. Innen dürfen die Gaststätten auch in VS bis 1 Uhr öffnen.
Auch Gemeinderat will lockern
Allerdings gibt es Bestrebungen im Gemeinderat, diese strenge Regelung in VS nach dem langen und harten Lockdown der Gastronomie bis Jahresende zu lockern. In der Sitzung vom 23. Juni soll der Gemeinderat abstimmen, ob die Außenbereiche in diesem Jahr generell bis 24 Uhr geöffnet werden dürfen. Bekommt dieser Antrag eine Mehrheit, könnte die neue Sperrzeitregelung bereits am folgenden Tage, also am 24. Juni, in Kraft treten, teilt dazu Rathaussprecherin Oxana Brunner mit. Voraussetzung für all dies aber ist, um es noch einmal zu betonen, dass der Inzidenzwert stabil unter 50 liegt. Sollte er wieder ansteigen, treten wieder Beschränkungen in Kraft.
Eine Mehrheit im Gemeinderat scheint durchaus gewillt, die Öffnungszeiten für die Außengastronomien in diesem Jahr bis 24 Uhr zu verlängern. Unklar ist aber, wie die Anwohner in der Färberstraße, die vom Kneipenlärm besonders stark belastet sind, auf diesen Vorstoß reagieren. Auch deren Belange muss der Gemeinderat in seiner Entscheidung am 23. Juni berücksichtigen.