Den 11. Dezember 2023 wird der unter denkwürdigen Umständen vor die Tür gesetzte frühere Heimleiter des Villinger Heilig-Geist-Spitals, Jakob Broll, vermutlich sein Leben lang nicht vergessen.
Nun hofft Broll auf die Justiz. Vor dem Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen ist ein Güte-Termin anberaumt.
Wird jetzt Kündigungsgrund genannt?
Hier erhofft sich Broll zunächst einmal Aufschluss darüber, warum er überhaupt gekündigt wurde. Er selbst geht davon aus, dass es mit seinem Engagement für die Mitarbeiter zusammenhängt.

Im Vorfeld sei es immer öfters zu Umstrukturierungen auf Verwaltungsebene mit Änderungen von Weisungsbefugnissen gekommen. Zudem hätten sich Klagen von Mitarbeitern über die Pflegedienstleitung gehäuft.
Er selbst hatte sich dafür eingesetzt, einen Personalrat zu wählen und hätte sich auch als Wahlvorstand zur Verfügung gestellt. Allerdings ist diese Beteiligung umstritten, da der Heimleiter-Posten zur Führungsebene das Alten- und Pflegeheims gehört.
Der Spitalfonds hat sich bisher noch nicht zu dem Kündigungsgrund geäußert. Das müsste bei der Güteverhandlung geschehen.
Geht es um die Abfindung?
Bei einem Güte-Termin des Arbeitsgerichts wird ein Kompromiss zwischen den Parteien angestrebt. Meist geht es dabei um die Höhe der Abfindungszahlungen und um die Umwandlung einer fristlosen in eine ordentliche Kündigung.
Erst wenn eine einvernehmliche Regelung scheitert, kommt es zu einem Kammertermin. Dabei kann das Arbeitsgericht ein Urteil fällen.
Ob der Einsatz Brolls für die Einrichtung eines Personalrats vor dem Arbeitsgericht überhaupt eine Rolle spielt, wird sich zeigen. Eine Mitarbeitervertretung ist dort bis heute nicht gewählt.
Personalratswahl scheitert
Ein erster Anlauf scheiterte, wie auf Anfrage Günter Reichert, Geschäftsführer des Spitalfonds bestätigt. Es sei in der Zwischenzeit zu keiner Wahl gekommen, da die „notwendigen beziehungsweise gesetzlichen Formalien nicht eingehalten wurden“, stellt er fest.
Das Landespersonalvertretungsgesetz sehe vor, dass auf Antrag von mindestens drei wahlberechtigten Beschäftigten oder eine in der Dienstelle vertretenen Gewerkschaft der Leiter der Dienstelle eine Personalversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes und zur Bestimmung des Vorsitzes in einer Dienstelle einberuft, die noch keinen Personalrat besitzt.
Fehler beim Antrag
Diese Regeln seien die Grundlage dafür, dass Wahlen dann auch gültig sind und die gewählten Rechtssicherheit haben.
Selbstverständlich, so Reichert, unterstütze der Spitalfonds weiterhin wie in der Vergangenheit Personalratsvorhaben unter anderem damit, dass darauf aufmerksam gemacht werde, wie formwirksame Anträge gestellt werden.
Allerdings sei in diesem Fall ein Fehler unterlaufen. Worin der bestand, erläutert Reichert allerdings nicht.
Ingo Busch, Gewerkschaftssekretär bei Verdi Südbaden Schwarzwald, meint allerdings, dass der Arbeitgeber durchaus auch im Vorfeld auf einen Mangel hätte aufmerksam machen können.
Verdi will noch einmal nachbohren
Laut Landespersonalvertretungsgesetz kann auch die Gewerkschaft selbst, sofern sie unter den Angestellten Mitglieder hat, die Wahl eines Wahlvorstands beantragen.
Die für die Villinger Einrichtung zuständige Gewerkschaftssekretärin Gabriele Wülfert kann sich das auch vorstellen. Doch zunächst hätte einmal geklärt werden müssen, wie viele Beschäftigte überhaupt eine Mitarbeitervertretung wünschen. Das benötige eine gewisse Vorlaufzeit.
Allerdings wollte ein Teil der Mitarbeiter nicht warten, „denen brennt der Kittel“. Das Scheitern des ersten Anlaufs heißt nicht, dass es im Heilig-Geist-Spital grundsätzlich keinen Personalrat geben wird: „Wir klären das jetzt ab“, verspricht Wülfert.