„305 Tausend zum ersten, 305 Tausend zum zweiten, 305 Tausend zum dritten.“ Und schon ist das Zweifamilienhaus mit der Hausnummer acht, das in der Klausenstraße in Waldshut-Tiengen steht, vor dem Amtsgericht zwangsversteigert worden. Den Verkehrswert des Gebäudes inklusive Garage auf dem 563 Quadratmeter großen Grundstück gab das Gericht zuvor mit 377.000 Euro an.

Aber von vorne. Vor dem Gerichtssaal mit der Nummer 26 warteten bereits vor Beginn der Zwangsversteigerung zahlreiche Menschen. Darunter interessierte Zuschauer, Mieter, potenzielle Bieter und nicht zuletzt einer der Antragsteller, wie sich später herausstellte. Die Neugier stand den allermeisten ins Gesicht geschrieben, als Rechtspflegerin Sabrina Exner den Gang entlang kam und den Gerichtssaal aufschloss.

Das Erstgebot: 100.000 Euro

Schnell füllte sich der Publikumsbereich und die Rechtspflegerin eröffnete die Zwangsversteigerung. Sie erklärte unter anderem: „Der Erwerb des Gebäudes wird wie ein Kauf gehandhabt. Das Gericht haftet nicht für etwaige Mängel.“ Die Mindestgebotzeit solcher Verhandlungen liege bei 30 Minuten. Wie lange eine Zwangsversteigerung dauere, hänge vom Eingang der Gebote ab. Diese sind bindend.

Das zwangsversteigerte Haus in WT-Tiengen.
Das zwangsversteigerte Haus in WT-Tiengen. | Bild: Nico Talenta

Dann ging es los: In den ersten Minuten herrschte Stille. Schließlich stand ein Mann auf, lief zu Sabrina Exner, wies sich aus und gab das erste Gebot in Höhe von 100.000 Euro ab. Auch einen Sicherheitsnachweis über die benötigte Liquidität gab er bei der Rechtspflegerin ab. Einfach Bargeld auf den Tisch legen, wie sich das der ein oder andere aus Filmen abgeschaut haben könnte, sei heute nicht mehr zeitgemäß. „Das ging früher mal“, so Exner.

Bei 305.000 Euro ist Schluss

Das Erstgebot lag mit 100.000 Euro zwar über dem Mindestgebot in Höhe von rund 11.000 Euro, doch ist das Gericht dazu angehalten, den Zuschlag unter der Hälfte des Verkehrswerts laut der sogenannten Fünf-Zehntel-Regel zu versagen. Ein richtiges Schnäppchen können Bieter bei Zwangsversteigerungen also gar nicht einfahren – mindestens die Hälfte des angegebenen Verkehrswerts müssen sie bieten, um das Objekt auch zu bekommen.

Schnell wiesen sich zwei weitere Bieter inklusive Sicherheitsnachweis aus und boten mit. Immer abwechselnd überboten sich die Drei, während der Preis Schritt für Schritt in die Höhe stieg. Mal in Tausenderschritten, mal mit nur wenigen hundert Euro Abstand zum vorangegangenen Gebot. Bei 305.000 Euro war dann Schluss. Sabrina Exner verkündete das Höchstgebot dreimal und stellte dann offiziell fest, dass niemand der Anwesenden willig war, mehr zu bieten.

Kein Sicherheitsnachweis: Ein Pärchen darf nicht mitbieten

Fast niemand. Ein Pärchen, das bereits zuvor immer wieder Gebote in den Raum geworfen hatte, wäre bereit gewesen, 325.000 Euro zu bieten. Der Haken: Sie konnten sich zu Beginn der Verhandlung zwar ausweisen, doch ein Sicherheitsnachweis über die entsprechende Liquidität fehlte den beiden. So konnte Rechtspflegerin Sabrina Exner zwar ihre Gebote aufnehmen, musste sie allerdings wieder zurückweisen, nachdem der Rechtsbeistand des Antragstellers auf einen Sicherheitsnachweis bestanden hatte.

Nach einer guten Stunde war dann bereits alles vorbei.

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