Noch erscheint im renommierten Villinger Heilig-Geist-Spital vieles rätselhaft um die Vorgänge, die zur fristlosen Kündigung des Heimleiters Jakob Broll führten. Broll erhielt das Kündigungsschreiben ohne Angaben von Gründen und unter seltsamen Begleitumständen. Zur Aufklärung will derzeit der Stiftungsratsvorsitzende, Oberbürgermeister Jürgen Roth, aber nicht beitragen.
Turbulenzen halten an
Doch so halten die Turbulenzen im Villinger Altenheim am Warenbach an. Außenstehende Personen werden in der Einrichtung gesehen, spekuliert wird auch über Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung, die der frühere Heimleiter verantworten müsste. Broll, der Hausverbot hat, geht davon aus, dass sein Bestreben, sich im Wahlvorstand für einen künftigen Personalrat zu engagieren, Anlass für den Rauswurf war.
Darf ein Einrichtungsleiter in den Personalrat?
Aber ob sich Jakob Broll überhaupt im Wahlvorstand hätte engagieren dürfen, ist nicht ganz klar. Gibt es also noch weitere Gründe? Sowohl Spitalfonds-Geschäftsführer Günter Reichert als auch Roth, er über seine Pressestelle, verweigern „aus Datenschutzvorgaben“ konkrete Antworten auf einen detaillierten Fragenkatalog.
Nur in einer Hinsicht gibt Roth Entwarnung. Das Haus ist nicht in eine finanzielle Schieflage geraten: „Es gibt keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten beim Heilig-Geist-Spital“, erklärt OB-Referentin Nina Kreke auf Nachfrage. Derzeit wird das Heim von der Geschäftsführung des Spitalfonds geleitet.
Allerdings war Jakob Broll in dem Altenheim Führungskraft. Darf er sich dann überhaupt im Personalrat engagieren?
Broll sagt Ja, denn er habe eine starke Bindung zu vielen Mitarbeitern, da er selbst ausgebildeter Altenpfleger ist. Er kenne ihre Sorgen und Nöte und wolle sich daher für sie einsetzen.

Über den konkreten Fall kann Ingo Busch, Verdi-Gewerkschaftssekretär für Südbaden und verantwortlich für den Bereich Gesundheit, nichts sagen. Allgemein meint er aber, dass sich „darüber streiten lässt“, ob ein Heimleiter etwas in einem Wahlvorstand zu suchen hat.
Das sagt die Gewerkschaft Verdi
Aus seiner Sicht gebe es zwei Ebenen. Zum einen müsste es im Interesse einer Stiftung und in diesem Fall sogar der Stadt selbst liegen, dass es in solch einer Einrichtung einen Personalrat gebe, denn er trage zur Zufriedenheit der Mitarbeiter bei. Falls die Mitarbeitervertretung noch nicht existiere, sollte die Wahl vom Arbeitgeber forciert und gefördert werden.
Das könne und dürfe natürlich auch der Heimleiter tun. Bei der Wahl selbst und auch bei der Festsetzung des Wahlvorstands solle sich der Heimleiter schon aus strategischen Gründen aber „besser raushalten“, findet Busch.

Die Einzelheiten regelt ein Paragrafenwerk mit dem sperrigen Titel Landespersonalvertretungsgesetz. Darin heißt es: Für den Personalrat seien der Leiter der Dienststelle und sein ständiger Vertreter sowie Beschäftigte, die zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle befugt sind, nicht wählbar.
„Rechtliche Grauzone“
Broll betonte zwar, dass Personalangelegenheiten über die Geschäftsführung des Spitalfonds laufen. Der Verdi-Gewerkschaftssekretär hält die Sache für eine „Grauzone“, die letztendlich erst das Verwaltungsgericht entscheiden müsste. Nicht auszuschließen sei also, dass es dann zu einer Wahlanfechtung komme.
Solche eine Angriffsfläche sollte der Einrichtungsleiter gar nicht bieten. Er könne ja die Personalratswahl unterstützen, ohne als Teil von Wahlvorstand und Mitarbeitervertretung zu agieren.