Am Wochenende starten die Kreisligen in die Saison 2022/23. Dann startet auch das Pilotprojekt „flexibler Spielbetrieb“ in den Kreisligen C der Männer und in der Kreisliga A der Frauen – ausschließlich in diesen Klassen kommt das Projekt zur Anwendung. Was aber bedeutet dieser „flexible Spielbetrieb“ für Mannschaften und Spiele?

Es bleibt festzuhalten, dass auch in diesen Staffeln grundsätzlich jedes Spiel mit „elf gegen elf Spielern“ ausgetragen wird – ohne wenn und aber. Ausnahmen gibt es jeweils nur für ein Spiel, wenn ein Verein spätestens 48 Stunden vor dem angesetzten Beginn den Staffelleiter und den gegnerischen Verein über das elektronische Postfach des SBFV informiert, dass er genau diese Partie mit „neun gegen neun Spielern“ austragen will. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss der Gegner das akzeptieren. Erfolgt keine oder keine rechtzeitige Mitteilung, wird im Normalspielbetrieb gespielt.

Möglichkeit für reduzierte Spielerzahl

Um weiterhin Aufstiegschancen zu wahren, kann eine Mannschaft auch im Spielbetrieb „elf gegen elf“ bewusst mit reduzierter Spielerzahl beginnen. Die Mannschaft, die den Antrag gestellt hat, darf in diesem Spiel höchstens zwei Auswechselspieler zum Einsatz bringen, der zum Mitziehen verpflichtete Club wie üblich vier. Gespielt wird in der Regel auf verkürztem Spielfeld von Torraum zu Torraum mit normal-großen Toren. In der nächsten Partie spielen beide Teams wieder im Normalmodus, sofern kein neuer Antrag kommt.

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Sobald eine Mannschaft erstmals die Teilnahme am „flexiblen Spielbetrieb“ in Anspruch nimmt, wird diese Mannschaft mit dem Zusatz „flex“ versehen. Das hat Folgen, denn ab diesem Zeitpunkt spielt die Mannschaft zwar weiterhin um die Meisterschaft mit, aber sie verliert das Aufstiegsrecht.

Außerdem werden zu den Spielen der mit „flex“ gekennzeichneten Mannschaften bis zum Saisonende keine offiziellen Schiedsrichter mehr eingeteilt, egal ob Heim- oder Auswärtsspiel, egal ob „neun gegen neun“ oder „elf gegen elf“. Wichtig ist, dass auch bei den Spielen im „flexiblen Spielbetrieb“ die Verbandsvorschriften (Spielrecht, Stammspielereigenschaft) ohne Ausnahme gelten.

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Für Fragen zum „flexiblen Spielbetrieb“ ist der Bezirksvorsitzende Konrad Matheis erster Ansprechpartner. Ob das Pilotprojekt ein Erfolg wird, liegt an der Umsetzung durch die Vereine. (kha)