Leichtathletik: – Der Freiburg-Marathon, der für das Wochenende, 28./29. März, geplant war, wurde am Dienstag abgesagt. Die Veranstalter folgten damit der Stadt Freiburg, die auf Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums und des Baden-Württembergischen Sozialministeriums zur Eindämmung des Corona-Virus bis 31. März alle Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden untersagt hat.
Hartwig Potthin, der Chef-Organisator der LG Hohenfels für den Schluchseelauf, der am Sonntag, 10. Mai, zum 36. Mal Pflichttermin für alle begeisterten Läuferinnen und Läufer weit über unsere Region hinaus ist, gibt nach aktuellem Stand – die Betonung liegt auf aktuell – Entwarnung.

Der 49-jährige gebürtige Albbrucker, der mittlerweile in Freiburg lebt und bei einer Krankenkasse arbeitet, hält aber regen Kontakt mit den offiziellen Stellen. „Nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden steht der Ausrichtung des Laufs derzeit nichts entgegen“, so Potthin. Wenn sich etwas ändere, werde die LG Hohenfels das so schnell wie möglich kommunizieren. Auch auf der Homepage http://www.schluchseelauf.de werde jederzeit aktuell über den Stand der Dinge informiert.
Mit dem Gesundheitsamt Breisgau-Hochschwarzwald, das für die Veranstaltung am Schluchsee „zuständig“ ist, hatte Potthin in dieser Woche ebenfalls Kontakt. „Ich habe die Auskunft erhalten, dass derzeit keine Gründe für eine Absage vorliegen“, so Potthin. Noch knapp zwei Monate sind es ja noch bis zum Termin im Mai. Potthin: „Wir planen deshalb wie immer.“ Etwas anders siegt es natürlich für die großen Läufe aus, die im April stattgefunden hätten. So wurden der Hamburg-Marathon und der Berliner Halbmarathon vorsorglich bereits abgesagt.
Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg als oberste Gesundheitsbehörde hat am Mittwoch einen Erlass an die Gesundheitsämter herausgegeben, die Ortspolizeibehörden in Bezug auf Großveranstaltungen so zu beraten, dass Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmende/Zuschauern abgesagt bzw. ohne Zuschauer durchgeführt werden müssen. Dieser Erlass gilt ab sofort, ist nicht befristet. In Freiburg wurden Großveranstaltungen bis 31. März von der Stadt untersagt. Potthin: „Diesen Termin warten wir erst einmal ab.“