Vor Kurzem musste sich Thomas (Name geändert), der Anwohner eines Nachtclubs aus der Region, wegen Nötigung, Sachbeschädigung und Beschimpfung vor dem Bezirksgericht Baden verantworten. Der 60-jährige Schweizer erlebte jedoch nicht die gesamte Gerichtsverhandlung: Weil er Einzelrichter Patrick Jegge ständig ins Wort fiel und sich allgemein unkooperativ verhielt, wurde er letztlich des Saals verwiesen.

Die Schilderungen der Staatsanwaltschaft

Vorangegangen war der Gerichtsverhandlung ein Streit zwischen Thomas und dem Geschäftsleiter des Nachtclubs. Dieser gipfelte gemäß Strafbefehl der Staatsanwaltschaft darin, dass Thomas spätnachts auf die Straße lief, weil er sich ob der wiederholten Lärmbelastung störte. Daraufhin habe er den Geschädigten in seinem Lamborghini angehalten und mit einer Taschenlampe auf die Fensterscheibe des Wagens eingeschlagen. Außerdem habe Thomas ihn dabei als Arschloch betitelt.

Darum kommt es zur Gerichtsverhandlung

Thomas reichte gegen den Strafbefehl Einspruch ein, weshalb es zu einer Gerichtsverhandlung kam. Diese erlebte der Beschuldigte jedoch nicht in voller Länge: Thomas wurde vor seiner Befragung angewiesen, die Verhandlung zu verlassen. So konnte er seine Sichtweise zu keinem Zeitpunkt darlegen.

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Diese Summen fordern die Anwälte

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 190 Franken, eine Buße von 600 Franken sowie das Übernehmen der Gerichtskosten von 1540 Franken. Der Anwalt des Geschädigten forderte Schadenersatz für die kaputte Autoscheibe, eine Genugtuung von 500 Franken sowie, dass Thomas die Anwaltskosten von rund 5500 Franken zu übernehmen habe.

Dieses Urteil fällt das Gericht schließlich

Mittlerweile hat das Gericht ein Urteil gefällt: Thomas wird freigesprochen vom Vorwurf der Nötigung. Jedoch erfolgt ein Schuldspruch betreffend Sachbeschädigung und Beschimpfung: Thomas wird zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 90 Franken sowie zu einer Buße von 450 Franken verurteilt. Weiter wird er verpflichtet, dem Geschädigten Schadenersatz in der Höhe von 643,50 Franken für den Kratzer an seiner Autoscheibe zu bezahlen.

Das Urteil wurde – weil die Gerichtsverhandlung abgebrochen werden musste – schriftlich eröffnet, weshalb keine mündliche Urteilsbegründung stattfand.

Die Autorin ist Redakteurin der „Aargauer Zeitung“. Dort ist dieser Beitrag auch zuerst erschienen.

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