Weil das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein Gesuch von 15 Anwohnern des Kernkraftwerks Leibstadt (KKL) abgelehnt hat, wehren sich die Betroffenen nun gegen diesen Entscheid auf dem Rechtsweg.

Laut Pressemeldung verlangen sie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Langzeitbetrieb des Atomkraftwerks. Die Anwohner fordern damit ihr Recht auf demokratische Mitsprache ein und verweisen auf internationale Verpflichtungen der Schweiz. Das auf ursprünglich 40 Betriebsjahre ausgelegte KKL ist am 15. Dezember 2024 in den Langzeitbetrieb übergegangen.

Das steckt hinter dem Gang vor Gericht

Kurz vor dem Jahresende hat das UVEK das im Februar 2024 eingereichte Gesuch der Anwohnenden abgelehnt. Aus Sicht der Betroffenen übergeht der Bund damit ihre demokratischen Mitsprachrechte und missachtet verbindliche internationale Abkommen. Dagegen wehren sich die Anwohner jetzt beim Bundesverwaltungsgericht.

Die drei Nichtregierungsorganisationen – die Schweizerische Energie-Stiftung (SES), Greenpeace und der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) – unterstützen die Beschwerdeführenden im Rechtsverfahren und in der Kommunikation.

Auch aus Deutschland gibt es Bedenken zum Langzeitbetrieb des Atomkraftwerks in Leibstadt. 500 Ärzte sowie 250 Unterstützer haben sich nach Angaben einer Pressemeldung im vergangenen Dezember in einem offenen Brief an die politischen Verantwortlichen beiderseits der Grenze gewendet.

In ihrem gemeinsam initiierten Appell fordern sie die Stilllegung des Alt-Meilers, mindestens aber die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung im Hinblick auf die faktische Laufzeitverlängerung.

Behörde zeigt sich bedeckt

Marianne Zünd, Leiterin der Abteilung Medien und Politik des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK): „Wir nehmen die Beschwerde zur Kenntnis. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können wir uns gegenüber der Öffentlichkeit nicht dazu äußern.“

Auch das Kernkraftwerk Leibstadt, vertreten durch Pressesprecher Thomas Gerlach, gibt sich defensiv. „Das KKL nimmt zu der genannten Beschwerde keine Stellung, da sich diese an die Behörden richtet.“ Grundsätzlich sei der Betrieb von Kernkraftwerken in der Schweiz möglich, solange dieser von der Aufsichtsbehörde Ensi als sicher beurteilt werde. „Seit Inbetriebnahme 1984 wurden rund 1,7 Milliarden Franken in die Instandhaltung und Erneuerung der Anlage investiert“, ergänzt Gerlach.

Das könnte Sie auch interessieren

Als Teil der periodischen Sicherheitsüberprüfung habe das KKL dem Ensi 2022 einen umfassenden Sicherheitsnachweis Langzeitbetrieb zu den verschiedenen sicherheitsrelevanten Anlagenteilen eingereicht. Damit erfülle das KKL alle Anforderungen für einen sicheren und zuverlässigen Langzeitbetrieb.