Ein Fall von Diebstahl mit Waffen sollte am Donnerstag, 8. Mai, am Amtsgericht Villingen verhandelt werden. Da der Angeklagte, ein sich illegal in Deutschland aufhaltender Tunesier, nicht zur Verhandlung erschienen war, mussten sich Gericht und Staatsanwaltschaft über das weitere Verfahren verständigen.

Kein Kontakt zum Pflichtverteidiger

Der anwesende Pflichtverteidiger gab an, im Vorfeld der Verhandlung keinen Kontakt mit dem Angeklagten gehabt zu haben. Dieser habe ihn nicht kontaktiert und auch auf Kontaktversuche seinerseits nicht reagiert.

Angeklagter schon mehrfach abgeschoben

Unklar sei dem Gericht auch, ob der junge Mann, der schon mehrfach illegal nach Deutschland eingereist sei und wiederholt nach Griechenland abgeschoben wurde, sich momentan nicht schon wieder in Abschiebung befinde.

Zehn Monate auf Bewährung

Ohne Verlesung der Anklage wurde im vorliegenden Fall ins Strafbefehlsverfahren übergegangen und unter Einbeziehung eines vorangegangenen Urteils aus dem vergangenen Jahr eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten verhängt.

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Richter Christian Bäumler verurteilte den Abwesenden außerdem zur Kostenübernahme des Verfahrens. Zwei anwesende Zeugen wurden ungehört entlassen.