Auf Hündin „Mia“ ist Verlass. Die Hundedame folgt den Anweisungen ihres Halters, weshalb dieser sie im Wald nicht an die Leine nehmen muss – in Baden-Württemberg ganz legal. Aus Erfahrung weiß das erfahrene Herrchen jedoch, dass selbst ein vorbeihuschendes Reh oder ein Fuchs die Hündin nicht aus der Fassung bringt.

Aber Vorsicht ist auch bei den besten Hunden die Mutter der Porzellankiste: Wird das Verhalten der Hündin auffällig, wird ihr die Leine angelegt. Denn die Sinne von Hunden sind viel ausgeprägter als die von Menschen. Was sie riechen und hören können, bleibt uns weitgehend verborgen. Es gibt aber noch andere Situationen, die das Anleinen eines Hundes im Wald erfordern: Jogger, Mountainbiker, andere Hunde.

Leinenpflicht in einigen Bundesländern

In manchen Bundesländern wie beispielsweise in Hessen besteht eine Leinenpflicht im Wald, jedoch nicht in Baden-Württemberg. Nicht einmal – anders als in Niedersachsen – während der Brut- und Setzzeit, die von Anfang April bis Juli dauert und dem Schutz der Jungtiere sowie brütender Vögel dient.

Kreisjägermeister Bernhard Kallup, Badische Jäger Kreisverein Waldshut, wünscht sich hingegen in Baden-Württemberg eine generelle Leinenpflicht für Hunde im Wald. „Das Problem ist, dass Hunde einen Jagdtrieb haben – auch wenn versichert wird, dass sie nicht jagen.“ Würde die Leinenpflicht im Wald herrschen, wären nicht nur die Rehkitze und andere Jungtiere vor streunenden Hunden geschützt, sondern auch bodenbrütende Vögel sowie das Niederwild.

Weil die Leinenpflicht aber nicht gesetzlich verankert ist, dürfen Jäger den Hundehaltern diese nicht vorschreiben. Bernhard Kallup: „Wir dürfen Hundehalter nur bitten, ihre Hunde anzuleinen. Wir versuchen, nicht auf Konfrontation zu gehen, sondern aufzuklären, dass das Anleinen nach dem Tierschutz sinnvoll wäre.“

In Baden-Württemberg entscheiden die Kommunen

Die Leinenpflicht für Hunde ist auf Länderebene geregelt. Das Land Baden-Württemberg wiederum hat die Entscheidung über die Leinenpflicht auf die Kommunen abgewälzt. Diese können, müssen die Leinenpflicht in ihren Polizeiverordnungen jedoch nicht gesetzlich verankern.

In Baden-Württemberg besteht keine Leinenpflicht für Hunde im Wald. Trotzdem empfiehlt sich die Leine vor allem zur Setz- und Brutzeit.
In Baden-Württemberg besteht keine Leinenpflicht für Hunde im Wald. Trotzdem empfiehlt sich die Leine vor allem zur Setz- und Brutzeit. | Bild: Peter Schütz

Was dazu führt, dass es in Baden-Württemberg keine einheitlichen Regelungen und somit auch keine einheitlichen Verbote gibt. Im Landkreis Waldshut hat laut Bernhard Kallup keine Gemeinden die Leinenpflicht verordnet. Klar ist nur: Hunde müssen im Einwirkbereich ihrer Halter sein, also in Sicht- und Hörweite – und sie müssen ihren Haltern gehorchen.

Bußgelder bis zu 5000 Euro

Die Gemeinde Görwihl im Hotzenwald im Kreis Waldshut zum Beispiel hält dies in der Polizeiverordnung so fest: „Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.“ Sind Hunde nicht abrufbar, sondern wildern, hetzen, jagen, begehen deren Halter eine Ordnungswidrigkeit und drohen ihnen Bußen. Wird ein Reh von einem Hund gerissen, dann wird dies der Polizei gemeldet und zur Anzeige gebracht.

Von Jägern angebrachtes Plakat mit dem Hinweis, die Hunde im Wald anzuleinen.
Von Jägern angebrachtes Plakat mit dem Hinweis, die Hunde im Wald anzuleinen. | Bild: Peter Schütz

Tobias Herrmann, Pressesprecher am Landratsamt Waldshut, erklärt: „Die Polizei leitet sodann Ermittlungen ein und versucht den Hund zu identifizieren. Erst wenn der Hund identifiziert ist, kann das Kreisforstamt ein Bußgeld verhängen. Das Landesjagdgesetz sieht hier Bußgelder in Höhe von bis zu 5000 Euro vor.“ Was mit Einführung des 2014 vom Landtag beschlossenen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz nicht mehr erlaubt ist: Wildernde, sich weit von ihren Haltern befindende Hunde dürfen von den Jägern nicht mehr erschossen werden. Was übrigens auch für Katzen gilt.

Und wie ist das in der Schweiz mit dem Hund und der Leine?

Der Blick über den Rhein zeigt: In den Kantonen Aargau und beiden Basel besteht jeweils vom 1. April bis zum 30. Juli im Wald und am Waldrand für Hunde Leinenpflicht. Dies, um die Brut- und Setzzeit der Wildtiere nicht zu stören. Die Kontrolle obliegt der zuständigen Jagdgesellschaft. Auch im Kanton Schaffhausen gibt es die Leinenpflicht, allerdings von 15. April bis zum 30. Juni. Eine generelle Leinenpflicht besteht im Kanton Zürich von 1. April bis 31. Juli im Wald und dessen Umgebung.

In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstraßen unter direkter Aufsicht auch ohne Leine geführt werden. Hunde, die beim Wildern angetroffen werden oder für Wildtiere eine unmittelbare Gefahr darstellen und nicht eingefangen werden können, können durch Mitglieder der Jagdgesellschaft sowie Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher abgeschossen werden, wenn der Halter oder die Halterin zuvor schriftlich verwarnt worden ist oder nicht bekannt ist. So die Regelung im Kanton Aargau. Beim Reißen von Wild angetroffene Hunde dürfen sofort abgeschossen werden.

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