Entlang der Grenze erinnern kleine Zollhäuschen noch an die alten Zeiten, als systematisch Menschen kontrolliert wurden. Seit die Schweiz im Dezember 2008 Teil des Schengenraums wurde, fielen diese jedoch weg. Deshalb wurden nach und nach die Zollhäuschen aufgegeben und danach anderweitig genutzt, zum Beispiel als Wohnung. Doch zwei davon sollen nun verkauft werden: in Mammern und Eschenz.

Der Bund ist in der Regel Eigentümer dieser Liegenschaften, gebaut, unterhalten und betrieben werden sie durch das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist Mieter. „Das Betriebsimmobilienportfolio des BAZG umfasst über 1000 Objekte und Grundstücke“, teilt Béatrice Knäbel vom BBL auf Anfrage mit. Beim Verkauf der beiden Objekte in Mammern und Eschenz, direkt gegenüber der Höri gelegen, haben Kanton und Gemeinden ein Vorkaufsrecht.

Zollhäuschen punkten mit ihrer Lage am Bodensee

In Mammern befindet sich das frei stehende Gebäude samt kleinem Grundstück in Toplage direkt an der Schifflände, zum Untersee sind es nur wenige Meter. Die Immobilie sei laut Knäbel als Dienststelle des Zolls und als Dienstwohnung genutzt worden. Das Haus steht seit etwa einem Jahr leer.

Das frühere Zollhaus in Eschenz verfügt über einen großen Garten.
Das frühere Zollhaus in Eschenz verfügt über einen großen Garten. | Bild: Thomas Martens

Das ebenfalls frei stehende Zollhaus in Eschenz liegt idyllisch beim Sportplatz Staad, unweit des Naturschutzgebietes Eschenzer Horn. Es wird aktuell noch als Dienstwohnung genutzt und weist einen großen Garten auf.

Wo es die Zollhäuschen zu kaufen gibt

Beide Liegenschaften sind noch nicht auf dem Markt, werden dann aber über externe Makler angeboten. Alle aktuellen Liegenschaftsverkäufe finden sich auf der Homepage des BBL. „Die Liegenschaften haben sehr unterschiedliche Baujahre“, sagt Knäbel. Viele an der Grenze stammten aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Liegenschaft in Mammern sei allerdings bereits 1897 und jene in Eschenz 1909 gebaut worden.

„Wenn eine Liegenschaft außer Dienst gestellt wird, prüft das BBL, ob eine Weiterverwendung innerhalb der Bundesverwaltung möglich ist“, sagt Knäbel. Ist dies nicht der Fall, werde die Liegenschaft grundsätzlich verkauft. Das Betriebsimmobilienportfolio werde regelmäßig überprüft. So wurden in der Region in den vergangenen Jahren immer wieder Zollhäuschen abgestoßen, etwa jenes in Thayngen oder im Marthaler Ortsteil Ellikon am Rhein.

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Und wie viel werden die Zollhäuschen kosten?

Wie viel die Zollhäuschen in Mammern und Eschenz kosten sollen, ist noch nicht bekannt. Die Bewertung der Objekte liege Knäbel zufolge noch nicht vor, sie werde erst kurz vor dem geplanten Verkauf erstellt: „Die Liegenschaften werden gemäß Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes zu Marktpreisen verkauft.“ Der Marktpreis werde in einem Bieterverfahren ermittelt. Das Höchstangebot aus dem Bieterverfahren entspreche dann dem Marktwert. Die Einnahmen aus den Liegenschaftsverkäufen fließen in die allgemeine Bundeskasse.

Nationalrat fordert, den Verkauf zu stoppen

Derweil fordert der Waadtländer SVP-Nationalrat Yvan Pahud ein Moratorium für den Verkauf von Gebäuden des BAZG. Der Bundesrat soll beauftragt werden, den Verkauf solcher Liegenschaften zu stoppen. Namentlich geht es um die Liegenschaften, die BAZG-Mitarbeitende operativ unmittelbar zur Aufgabenerfüllung im Rahmen der Grenzkontrolle, der Überwachung und der öffentlichen Sicherheit benötigen.

Pahud begründet seinen Vorstoß damit, dass das BAZG für die Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung zu sorgen habe, insbesondere bei der Grenzkontrolle und der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. „Die Gebäude sind für eine optimale Auftragserfüllung des BAZG unerlässlich, insbesondere in einem geopolitischen Umfeld, in dem die Sicherheit unseres Landes und unserer Bevölkerung eine große Herausforderung darstellt“, so Pahud.

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Diese Aufgaben könnten nur durch entsprechende logistische und operative Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehörten Einrichtungen in der Nähe von Grenzen und wichtigen Grenzübergängen.

Doch der Bundesrat hält am Verkauf fest

Wie der Bundesrat in seiner ablehnenden Stellungnahme vom Mai ausführt, seien mit der Umsetzung der Objektstrategie für die Betriebsimmobilien des BAZG aus dem Jahr 2022 bis 2041 mindestens die Hälfte der heutigen mehr als 1000 Liegenschaften aus betrieblichen Gründen nicht mehr passend für das BAZG: „Die Reduktion der Objekte wird insbesondere durch die Konzentration von Immobilienfunktionen an zentralen Standorten ermöglicht.“ Die Kontrollen würden vermehrt mobil, risiko- und lageabhängig und weniger abhängig von Gebäudeinfrastrukturen ausgeführt.

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Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Umsetzung der Objektstrategie im Rahmen der verfügbaren Mittel zielführend ist und gemäß Planung weiterverfolgt werden soll. „Das BAZG ist für eine effiziente Aufgabenerfüllung auf die richtigen Betriebsimmobilien am richtigen Standort angewiesen“, heißt es.

Ein sofortiges Moratorium für den Verkauf von Gebäuden des BAZG würde kostenintensive Investitionen für die Instandhaltung und Sanierung von teils unzweckmäßigen Objekten und Gebäuden erfordern, die nicht mit der operationellen Ausrichtung des BAZG übereinstimmen. Zudem würden ohne Reduktion der heutigen Anzahl Liegenschaften die nötigen Gelder für Investitionen in neue Objekte fehlen.

Dieser Artikel erschien zuerst bei den ‚Schaffhauser Nachrichten‘.