Wegen des Coronavirus wurde Italien zur Sperrzone erklärt. Wie wirkt sich das auf Touristen aus? Fakt ist: Die Reisefreiheit ist im ganzen Land eingeschränkt, auch wenn Fernzüge weiter fahren, Flugzeuge abheben, die Grenzen geöffnet und Ein- sowie Ausreisen nach wie vor möglich sind.

„In ganz Italien sollen nicht notwendige Fortbewegungen vermieden werden, mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Kontrollen ist landesweit zu rechnen.“, heißt es in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts (AA) für Italien.

Sperrungen und Einschränkungen

Wie genau sich diese Sperrungen und Einschränkungen auf Touristen in den einzelnen Regionen auswirken, kann die Behörde jedoch nicht sagen. Auf Nachfrage des SÜDKURIER teilte man lediglich mit, dass die italienischen Behörden verantwortlich sind, „in deren hoheitliche Zuständigkeit derartige Fragen fallen.“

Es gibt Einschränkungen der Einschränkung. Wenn eine nachweisbare berufsbedingte Fahrt ansteht, Einkäufe erledigt werden müssen, eine Notsituation eintritt, die Rückkehr an einen Wohnort geplant ist, oder Touristen aus Italien ausreisen möchten, dürfen die Menschen dennoch unterwegs sein.

Selbsterklärung sollte unbedingt griffbereit sein

Mit Kontrollen und Nachfragen von Sicherheits- und Ordnungskräften müssen Touristen rechnen. Deshalb muss man laut AA eine sogenannte Selbsterklärung mitführen. Sie dokumentiert, dass die Fahrt durch Italien notwendig ist. Doch das ist komplizierter, als man denkt. Denn ein Link auf der Homepage des Auswärtigen Amts zum Dokument führt auf die Homepage des italienischen Innenministeriums. Die Selbstauskunft selbst ist nur auf italienisch verfügbar. Wer die Sprache nicht beherrscht, kann hier also Probleme bekommen.

Bild 1: Italien wird zur Sperrzone: Was Reisende jetzt wissen müssen
Bild: Küster, Sebastian

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Österreich riegelt Grenzen ab

Österreich beschränkt derweil massiv die Einreise aus Italien. Ausnahmen seien nur mit ärztlichem Attest möglich. Die Durchreise von Touristen Richtung Deutschland solle möglich bleiben, wenn gewährleistet sei, dass sie ohne Stopp die Alpenrepublik durchquerten. Dazu könne zum Beispiel die Tankanzeige kontrolliert werden.

Kostenfreie Stornierung für ganz Italien möglich

Grundsätzlich rät das AA von nicht erforderlichen Reisen nach ganz Italien ab. Das heißt: Pauschalurlauber können kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wie der Reiserechtler Paul Degott erklärt. „Urlaubsaktivitäten sind nicht mehr möglich.“ Es liege ein unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand vor. Veranstalter dürften Reisen nun von sich aus absagen. Sie müssen ihren Kunden das angezahlte Geld zurückzahlen.

Nach Ansicht des Reiserechtsexperten Prof. Ernst Führich können einzelne Hotelbuchungen kostenlos storniert werden, wenn die Unterkunft nicht mehr erreichbar ist. Das gelte auch im italienischen Recht. Wer auf einem deutschsprachigen Hotelportal im Internet gebucht hat, für den gelte ohnehin deutsches Recht. Dann wenden sich Urlauber an den Vermittler – also das Portal – und pochen auf eine gebührenfreie Stornierung des Aufenthalts.

Italien-Liebhaber können nur abwarten

Die Einstellung des öffentlichen Lebens in Italien soll vorerst bis 3. April gelten. Wer einen Urlaub in der Zeit danach gebucht hat – zum Beispiel über Ostern – sollte erst einmal abwarten. Falls die Buchungsbedingungen eine kostenfreie Stornierung bis kurz vor Anreise vorsehen, lässt sich der Aufenthalt auch absagen und später erneut buchen. „Man muss jetzt keine Sorge haben, dass kein Zimmer mehr verfügbar sein wird“, sagt Degott.