Die Ampel-Koalition will geplante Kürzungen von Subventionen für Landwirte teilweise zurücknehmen. Demnach soll es keine Streichung der Kfz-Steuerbefreiung für die Landwirtschaft geben, wie die Bundesregierung am Donnerstag mitteilte. Die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel werde nicht in einem Schritt vollzogen.
Darauf hätten sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) verständigt, so der Sprecher der Bundesregierung.
Das sind die neuen Ampel-Pläne
Auf die Abschaffung der Begünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer für Forst- und Landwirtschaft werde verzichtet, um den „zum Teil erheblichen bürokratischen Aufwand“ für die betroffenen Unternehmen zu vermeiden, hieß es.
Bei der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel soll eine schrittweise Reduzierung erfolgen, um den betroffenen Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung zu geben. Im Jahr 2024 erfolgt laut Bundesregierung eine Reduzierung des Entlastungssatzes um 40 Prozent.
In den Jahren 2025 und 2026 werde jeweils eine weitere Reduzierung um 30 Prozent erfolgen, so dass für im Jahr 2026 verbrauchte Mengen keine Subvention mehr erfolge. Die Rück-Vergütung der im Jahr 2023 verbrauchten Mengen im Jahr 2024 bleibe unverändert.
Bauernverband: Teilweise Rücknahme „unzureichend“
Der Deutsche Bauernverband hält die teilweise Rücknahme für „unzureichend“.
„Dies kann nur ein erster Schritt sein“, erklärte Bauern-Präsident Joachim Rukwied. An der Aktionswoche gegen die Streichung von Subventionen in der kommenden Woche halte der Bauernverband fest.
Rukwied erklärte: „Unsere Position bleibt unverändert: Beide Kürzungsvorschläge müssen vom Tisch.“ Es gehe hier „ganz klar“ auch um die Zukunftsfähigkeit der Branche und um die Frage, ob heimische Lebensmittelerzeugung überhaupt noch gewünscht sei.
Der Bauernverband hat vom 8. bis zum 15. Januar zu einer Aktionswoche gegen die Politik der Bundesregierung aufgerufen. Am Montag, den 15. Januar, ist eine Großdemonstration in Berlin geplant.
Konkret geht es um die Regelung, dass sich Landwirtschaftsbetriebe die Energiesteuer für Diesel teilweise zurückerstatten lassen können – mit einer Vergütung von 21,48 Cent pro Liter. Daneben geht es darum, dass land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit sind.
Scholz, Habeck und Lindner hatten sich Mitte Dezember nach langen Verhandlungen auf Einsparungen im Haushalt 2024 verständigt. Sie mussten nach dem Karlsruher Haushaltsurteil eine Finanzlücke von rund 30 Milliarden Euro im Kernhaushalt und im Klima- und Transformationsfonds stopfen. (dpa/AFP)