Daniel Hinz

Das Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung. Laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bezuschusst der Staat so die Miete oder Wohnkosten für Personen mit geringem Einkommen – auch in selbst genutztem Eigentum. Doch um es zu erhalten, muss man es beantragen – hier stellt sich die Frage, ob dies auch online möglich ist.

Übrigens: Ab einem bestimmten Vermögen wird kein Wohngeld mehr gezahlt, trotz geringem Einkommen. Im Vorlauf zur Bundestagswahl 2025 Ende Februar stellten viele Parteien auch Forderungen oder Reformüberlegungen zum Wohngeld im Raum – was unter dem neuen Kanzler Friedrich Merz passieren könnte.

Wohngeld: Wie hoch ist es und wie beantragt man es?

Das Wohngeld wird regelmäßig angepasst. 2025 ist das Wohngeld wieder inflationsbedingt angehoben worden. Und zwar um 15 Prozent, das entspricht durchschnittlich 30 Euro. Da es individuell ausgezahlt wird, hängt das Wohngeld von einigen Faktoren ab.

Der Antrag für Wohngeld muss der Verbraucherzentrale zufolge immer bei der örtlichen Wohngeldstelle gestellt werden – meist beim Wohnungsamt der Stadt oder Gemeinde. Viele Bundesländer bieten inzwischen auch Online-Anträge an, allerdings sei die persönliche Abgabe oft schneller, da fehlende Unterlagen direkt nachgefordert werden könnten.

Wohngeld in Bayern, Berlin, Hamburg, Sachsen: Wie stellt man den Antrag online?

In Bayern etwa bietet das Bayernportal Auskunft. Stand Mai 2025 bieten dort 95 Behörden an, den Wohngeldantrag online zu stellen. In Hamburg ist ein Antrag ebenfalls online möglich. Auch Berlin hat eine Online-Plattform. Sachsen bietet ebenfalls ein Portal an. Auch im Saarland kann man Wohngeld online beantragen. Unter verwaltung.bund.de kann man seine zuständige Behörde für den Wohngeld-Antrag bundesweit ermitteln, zum Beispiel für Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg.

Allerdings sollten Antragstellerinnen und Antragsteller Vorsicht walten lassen. Laut Verbraucherzentrale gibt es eine Webseite, die optisch so wirkt, als könnte man dort einen Wohngeldantrag online stellen – doch dies geschieht nicht kostenlos und könnte sogar gar nicht an die richtige Behörde weitergeleitet werden.

Übrigens: Viele fragen sich, ob Wohngeld zurückgezahlt werden muss. Doch als Sozialleistung muss es nicht zurückgezahlt werden.