Viktoria Gerg

Versicherte, die 1500 Euro Rente bekommen, liegen knapp unter dem deutschen Schnitt. Die Bruttoaltersrente lag 2022 nach mindestens 35 Versicherungsjahren durchschnittlich bei 1550 Euro pro Monat, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Dieser Betrag wird allerdings nicht in Gänze ausgezahlt, da davon noch Steuern und Abgaben abgezogen werden. Wie viel Rente dann noch übrig bleibt, haben wir für Sie ausgerechnet.

Rente: Wie viel wird von 1500 Euro Rente abgezogen?

Wie Erwerbstätige auch, müssen Rentnerinnen und Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, die von der Bruttorente abgezogen werden. Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt Finanztip zufolge derzeit bei 14,6 Prozent. Daneben erheben Krankenkassen 2025 einen Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,5 Prozent. Versicherte und die Rentenversicherung teilen sich die Beiträge jeweils zur Hälfte.

Wie hoch der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ausfällt, hängt davon ab, wie viele Kinder Versicherte haben:

Beitrag ab 1. Juli 2025 Beitrag bis 1. Juli 2025 (seit 1. Juli 2023)
Rentner ohne Kind 4 Prozent 4 Prozent
Rentner mit einem Kind 3,4 Prozent 3,4 Prozent
Rentner zwei Kindern unter 25 3,35 Prozent 3,15 Prozent
Rentner mit drei Kindern unter 25 3,1 Prozent 2,9 Prozent
Rentner mit vier Kindern unter 25 2,85 Prozent 2,65 Prozent
Rentner mit fünf Kindern unter 25 2,6 Prozent 2,4 Prozent

Neben diesen Beiträgen müssen Rentnerinnen und Rentner noch Steuern auf die Rente zahlen. Hier ist entscheidend, wann Versicherte in Rente gehen. Der Steuersatz, der auf die Rente erhoben wird, wird jährlich angepasst.

Tabelle: Anteil der Rente, die versteuert werden muss

Jahr des Renteneintritts Anteil der Rente, der besteuert wird, in Prozent Rentenfreibetrag in Prozent
Bis 2005 50 50
2006 52 48
2007 54 46
2008 56 44
2009 58 42
2010 60 40
2011 62 38
2012 64 36
2013 66 34
2014 68 32
2015 70 30
2016 72 28
2017 74 26
2018 76 24
2019 78 22
2020 80 20
2021 81 19
2022 82 18
2023 82,5 17,5
2024 83 17
2025 83,5 16,5
2026 84 16
2027 84,5 15,5
2028 85 15
2029 85,5 14,5
2030 86 14
2031 86,5 13,5
2032 87 13
2033 87,5 12,5
2034 88 12
2035 88,5 11,5
2036 89 11
2037 89,5 10,5
2038 90 10
2039 90,5 9,5
2040 91 9
2041 91,5 8,5
2042 92 8
2043 92,5 7,5
2044 93 7
2045 93,5 6,5
2046 94 6
2047 94,5 5,5
2048 95 5
2049 95,5 4,5
2050 96 4
2051 96,5 3,5
2052 97 3
2053 97,5 2,5
2054 98 2,0
2055 98,5 1,5
2056 99 1
2057 99,5 0,5
2058 100

Wichtig zu wissen: Nicht alle Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern auf ihre Rente zahlen, sondern nur jene, deren zu versteuernder Rentenanteil über dem Grundfreibetrag liegt. Wie viel Rente Ruheständler also haben dürfen, ohne Steuern zu zahlen, hängt maßgeblich vom Grundfreibetrag ab. 2025 liegt dieser bei 12.084 Euro.

Der Betrag, der über dem Grundfreibetrag liegt, muss also versteuert werden. Sollte die Rente geringer ausfallen, muss keine Steuer auf die Rente gezahlt werden.

Finanztip zufolge zieht das Finanzamt von der Jahres-Bruttorente außerdem noch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro und einen jährlichen Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro ab.

Wie viel Geld bei Versicherten, die 1500 Euro Rente erhalten, tatsächlich übrig bleibt, lässt sich pauschal nicht sagen, da das für jede und jeden individuell berechnet werden muss.

Übrigens: Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben. Mit ein paar Tipps können Senioren bei der Steuererklärung zusätzlich sparen.

Beispiel:

Rita ist nicht verheiratet, kinderlos und geht im August 2025 in Rente. Sie ist gesetzlich krankenversichert und aus der Kirche ausgetreten. Rita erhält eine Rente von 1500 Euro brutto. Weitere Einkünfte hat sie nicht.

Ritas Bruttorente beträgt 18.000 Euro. Da sie 2025 in Rente geht, muss sie 83,5 Prozent ihrer Rente versteuern:

  • 0,835 x 18.000 Euro = 15.030 Euro

Ihre zu versteuernde Rente liegt bei 15.030 Euro und damit über dem Grundfreibetrag 2025. Der Betrag, der darüber liegt, muss versteuert werden:

  • 15.030 Euro - 12.084 Euro = 2946 Euro

Rita muss nur die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge zahlen, also 8,4 Prozent. Da sie keine Kinder hat, liegt der Pflegeversicherungsbeitrag bei 4,2 Prozent. Die Beiträge beziehen sich auf die Bruttorente und werden dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen:

  • Krankenversicherungsbeitrag: 0,084 x 18.000 Euro = 1512 Euro

  • Pflegeversicherungsbeitrag: 0,042 x 18.000 Euro = 756 Euro

  • 15.030 Euro - 1512 Euro - 756 Euro = 12.762 Euro

Das Finanzamt zieht zudem noch eine jährliche Werbungskostenpauschale von 102 Euro und ein jährlicher Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro ab:

  • 12.762 Euro - 102 Euro - 36 Euro = 12.624 Euro.

Auf den zu versteuernden Rentenanteil muss Rita noch Einkommenssteuer zahlen. Dafür muss dieser in den Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen eingetragen werden. Daraus ergibt sich, dass sie 76 Euro Steuern zahlen muss pro Jahr.

Wenn alle Abzüge berücksichtigt werden, bleibt Rita noch folgende Rente übrig:

  • 18.000 Euro (Brutto-Rente) - 78 Euro (Steuern) - 1512 Euro (Krankenversicherungsbeitrag) - 756 Euro (Pflegeversicherungsbeitrag) = 15.654 Euro

Die Kirchensteuer fällt weg, da Rita aus der Kirche ausgetreten ist. Bei dieser Rentenhöhe wird zudem kein Solidaritätszuschlag erhoben. Rita bleibt eine monatliche Netto-Rente von 1304,50 Euro übrig.

  • 15.654 Euro / 12 = 1304,50 Euro

Übrigens: Wir haben zudem ausgerechnet, was bei einer Rente von 1300, von 1800 Euro, von 2000 Euro und von 2500 Euro am Ende für Sie übrig bleibt.