unserer Sportredaktion
  • Das gilt für die aktiven Sportler: Ab Mittwoch, 23. Februar 2022, gelten neue Grenzwerte für den Stufenplan. Demnach befindet sich Baden-Württemberg ab sofort in der Warnstufe, welche den Amateursport unter 3G-Bedingungen ermöglicht – drinnen wie draußen. Das heißt, auch nicht-immunisierte Personen können mit einem negativen Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.
  • Diese Ausnahmen gibt es für Schüler: Nicht-immunisierte Schüler unter 18 Jahren unterliegen weiterhin einer Ausnahme: Da sie in der Schule regelmäßig getestet werden, genügt der Nachweis über den Schülerstatus, zum Beispiel über einen Schülerausweis. In den anstehenden Faschingsferien müssen nicht-immunisierte Schüler für den Hallensport und die Kabinennutzung allerdings einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen – dieser kann auch unter Aufsicht eines Vereinsvertreters vor Ort als Selbsttest durchgeführt werden.
  • Das müssen Veranstalter und Zuschauer beachten: In geschlossenen Räumen ist nun eine maximale Zuschauer-Auslastung von 60 Prozent bei nicht mehr als 6000 Personen erlaubt. Im Freien liegt die Grenze bei maximal 75 Prozent und 25000 Personen. In beiden Fällen gilt die 3G-Regel.
  • Wissenswertes zum Hygienekonzept: In allen Stufen gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Betreiber von Sportstätten bzw. Veranstalter von Sportveranstaltungen müssen weiterhin in allen Stufen ein Hygienekonzept erstellen.
  • Ergänzende Regelungen für den Spielbetrieb im SBFV: Neben der gesetzlichen Verpflichtung des Heimvereins zur Kontrolle der 3G-Nachweise, hat der SBFV-Verbandsvorstand eine “Pflicht zur Bestätigung der Erfüllung der Vorgaben der Corona-VO“ für beide am Spiel beteiligten Vereine beschlossen. Demnach müssen neben dem Gastverein auch der Heimverein die Erfüllung der jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben zur Teilnahme am Spiel per Unterschrift bestätigen (siehe SpO §49a). Das entsprechende Formular steht unter https://sbfv.de/download/formulare-spielbetrieb
  • Spielabsetzungen wegen Corona: Aufgrund der derzeit hohen Infektionszahlen wird davon ausgegangen, dass es vermehrt zu coronabedingten Ausfällen von Spielern kommen wird. Im Wesentlichen wird die bisherige Absetzungspraxis aus dem Herbst 2021 fortgeführt, nach der Spielabsetzungen nach Einzelfallbewertungen durch die verantwortlichen Verbandsmitarbeiter erfolgen. (tk)