Dass Amateurfußball-Mannschaften für Vergehen verschiedenster Art bestraft werden, ist nicht außergewöhnlich. Doch dieser Fall im Württembergischen Fußball-Verband (WFV) sorgt für Aufsehen.

Und das aus gutem Grund: Denn der Mannschaft von Türkgücü Tuttlingen wird laut übereinstimmenden Medienberichten die Teilnahme am Spielbetrieb für die Saison 2023/24 versagt. Auf SÜDKURIER-Anfrage wurde diese Information vom WFV bestätigt.

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Aber wie kommt es zu dieser drastischen Strafe? Vorgeworfen werden dem Club zum einen der Einsatz von Spielern unter falschem Namen sowie provozierte Spielabbrüche.

Das Urteil resultiere aus einem Spiel in der vergangenen Saison, in der Türkgücü Tuttlingen in der Kreisliga B spielte. Beim Duell gegen die dritte Mannschaft des FV 08 Rottweil seien damals vier Spieler unter falschem Namen eingesetzt worden. Diese Kicker waren zum damaligen Zeitpunkt für einen anderen Verein des Südbadischen Fußballverbandes spielberechtigt.

Zehn Tage Zeit bis zum Urteil

Aus heiterem Himmel kommt der Ausschluss des Clubs allerdings nicht. Denn bereits in der Vergangenheit habe es immer wieder Vergehen gegeben, die sportgerichtlich verurteilt worden seien. Dabei soll es unter anderem auch um Wettbewerbsverstöße gegangen sein.

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Der Verein hat nun, wie der WFV ebenfalls bestätigte, zehn Tage Zeit, um eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verbandsspielausschusses beim Verbandsvorstand einzureichen. Bereits angesetzte Partien in Liga wurden zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen bis zum Urteil abgesetzt.