Sandra Markert

Was die Insolvenz des britischen Touristikonzerns Thomas Cook für Mitarbeiter, beteiligte Unternehmen und Urlauber bedeutet – Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Welche Unternehmen gehören zu Thomas Cook und sind auch von der Pleite betroffen?

Bei Thomas Cook arbeiten weltweit rund 21 000 Mitarbeiter, 4900 davon in Deutschland. Die deutschen Konzerntöchter, darunter Marken wie Neckermann Reisen, Bucher Last Minute, Öger Tours, Air Marin und Thomas Cook Signature, haben den Verkauf von Reisen nach eigenen Angaben komplett gestoppt. „Das Unternehmen lotet derzeit letzte Optionen aus“, hieß es bei der Thomas Cook GmbH in Oberursel bei Frankfurt. Sollten diese Optionen scheitern, sehe sich die Geschäftsführung gezwungen, auch für die Thomas Cook GmbH und die weiteren Gesellschaften Insolvenz zu beantragen.

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Was passiert mit der Fluggesellschaft Condor, die auch zum Konzern gehört?

Der Flugbetrieb läuft bisher weiter. Wer mit einem Thomas-Cook-Veranstalter gebucht hat, darf aus rechtlichen Gründen jedoch nicht mehr mitfliegen, teilte Condor mit. Das führt dazu, dass die Maschinen nun halb leer fliegen und die finanziellen Reserven von Condor weiter schmelzen. Denn die Fluggesellschaft bekommt erst dann Geld vom Veranstalter, wenn der Flug auch stattgefunden hat. Um den Flugbetrieb weiter aufrecht erhalten zu können, hat Condor beim Bund einen Überbrückungskredit von rund 200 Millionen Euro beantragt.

Ich bin mit Thomas Cook im Urlaub. Wie komme ich wieder nach Hause?

Bekommen Hoteliers kein Geld mehr von Thomas Cook, werden sie die Urlauber auch nicht länger beherbergen wollen. Für die rund 600000 Touristen, die mit Thomas Cook unterwegs sind – darunter 140000, die über die deutschen Reiseveranstalter von Thomas Cook gebucht haben, dürfte der Urlaub deshalb früher als gedacht zu Ende gehen. Ihre Rückreise ist dem Auswärtigen Amt zufolge über den Reiseveranstalter abgesichert. Diese müssen sich um Ersatzflüge kümmern. „Deshalb sollte ich mich als betroffener Urlauber jetzt auch direkt beim Reiseveranstalter oder beim Reiseversicherer melden“, sagt Oliver Butler, Reiserechts-Experte bei der Verbraucherzentrale Baden-Wüttemberg. Sollten dennoch deutsche Urlauber irgendwo im Ausland stranden, sagte das Auswärtige Amt Unterstützung zu. In Großbritannien dagegen ist der Staat für die Rückholung verantwortlich. Die britische Regierung rechnet für die „größte zivile Rückholaktion überhaupt“, die unter dem Codenamen „Operation Matterhorn“ läuft, mit Kosten von mehreren Hundert Millionen Pfund.

In Düsseldorf warten Reisende am Schalter des deutschen Urlaubfliegers Condor
In Düsseldorf warten Reisende am Schalter des deutschen Urlaubfliegers Condor | Bild: Roland Weihrauch, AFP

Wer trägt die Kosten, wenn Reisende jetzt einen neuen Rückflug buchen müssen?

„Das kommt darauf an, ob Sie als Individual- oder Pauschalreisende unterwegs sind“, sagt Oliver Butler, Reiserechts-Experte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Individualreisende müssten sich selbst und auf eigene Kosten um einen Rückflug kümmern. Das von ihnen bezahlte Geld wird – sofern noch vorhanden – Teil der Insolvenzmasse, wenn ein Insolvenzantrag gestellt wird. Betroffene müssten dann ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. „Dort kann man dann etwa zwei bis acht Prozent dieses Geldes zurückfordern“, sagt Oliver Butler. Das könne jedoch Jahre dauern, die Erfolgschancen seien gering. „Denn zunächst bekommen die großen Gläubiger wie Banken ihr Geld, was am Ende übrig bleibt, wird an die Reisenden verteilt“, sagt Oliver Butler.

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Pauschalreisende sind doch eigentlich gut abgesichert, oder?

Für Pauschalreisende gibt es den so genannten Reisesicherungsschein. Darauf steht, welche Versicherung im Fall einer Pleite des Veranstalters Ansprechpartner ist und damit für die Kosten der Rückreise zuständig ist. Allerdings ist die gesetzliche Haftung für Pauschalreisende auf höchstens 110 Millionen Euro beschränkt. „Das reicht bei Weiten nicht aus“, sagt Marija Linnhoff vom Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros. Nach Hochrechnungen des Verbands sind vermutlich 300 bis 400 Millionen Euro nötig, um geplatzte Pauschalreisen zu ersetzen. Es ist allerdings nicht bekannt, ob Thomas Cook über die Pflichtsumme hinaus versichert ist.

Mitarbeiter des Reisekonzerns Thomas Cook sprechen mit betroffenen Passagieren am Flughafen in Palma De Mallorca
Mitarbeiter des Reisekonzerns Thomas Cook sprechen mit betroffenen Passagieren am Flughafen in Palma De Mallorca | Bild: Francisco Ubilla, dpa

Was wird aus den Urlaubs-Reisen, die von den Kunden für die nächsten Tage und Wochen bereits gebucht wurden?

Auch hier sind die Reiseveranstalter erster Ansprechpartner für betroffene Verbraucher. Sie haben Geld genommen und müssen sich jetzt um Ersatz oder Erstattungen kümmern. Wer über ein Reisebüro gebucht hat, sollte direkt dort nachfragen, ob das Geld schon weitergeleitet wurde. „Wir überweisen natürlich zurück, was noch da ist“, sagt Robert Mayer vom Reisebüro am Münsterplatz in Überlingen.
Egal mit welcher Fluggesellschaft man die nächsten Tage unterwegs ist: „Vor dem Abflug auf jeden Fall nochmals die Emails checken“, rät Oliver Butler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Die Flugpläne werden durcheinander geraten.“