Wer in Deutschland aufgrund einer Krankheit nicht am Arbeitsplatz erscheinen kann, muss sich von einem Arzt krankschreiben lassen. Die Krankschreibung, auch als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bekannt, wird im Krankheitsfall vom Hausarzt oder Facharzt ausgestellt. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, wie man sich den Arztbesuch und das überfüllte Wartezimmer spart
Die telefonische Krankschreibung
Seit dem 7. Dezember 2023 ist es für Ärzte wieder möglich, ihre Patienten telefonisch krankzuschreiben. Die Option wurde während der Corona-Pandemie eingeführt, um Arztpraxen zu entlasten. Jetzt ist sie dauerhaft möglich. Die telefonische Krankschreibung gilt für bis zu fünf Tage. Falls es dem Patient nach dieser Zeit immer noch nicht besser geht, muss er die Arztpraxis besuchen. Damit eine telefonische Krankschreibung ausgestellt werden kann, müssen aber folgende Bedingungen erfüllt werden.
Die Arztpraxis muss den Patienten kennen
Um eine telefonische Krankschreibung ausstellen zu können, muss der Patient der Praxis bereits aus früheren Besuchen bekannt sein. Außerdem muss die Arztpraxis sicherstellen, dass die Person am Telefon tatsächlich der Patient oder die Patientin ist. Dies geschieht entweder durch das Erfragen von Patientendaten oder über ein Videotelefonat
Nur für leichte Symptome
Die Diagnose über den Videocall ist nur bei leichten Infektion, wie Schnupfen oder grippalen Infekten vorgesehen. Der Patient sollte seine Symptome am Telefon beschreiben können. Komplexe Diagnosen bei schwerer Symptomatik müssen vor Ort getätigt werden, erklärt die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Habe ich einen Anspruch auf die telefonische Krankschreibung?
Nein, Patienten haben keinen Anspruch auf eine Krankschreibung via Videosprechstunde oder Telefonat. Am Ende entscheidet der Arzt, ob die Symptome ausreichen, um die Person krankzuschreiben. Wenn die Ärztin die Arbeitsunfähigkeit am Telefon nicht ausreichend beurteilen kann, ist eine persönliche Untersuchung erforderlich.
Wenn Ihr Arzt Ihnen telefonisch die Arbeitsunfähigkeit ausgestellt hat, dürfen Sie nicht vergessen Ihren Arbeitgeber zu kontaktieren. Dieser muss möglichst schnell über Ihre Krankschreibung und das damit einhergehende Fehlen am Arbeitsplatz informiert werden. Ob telefonisch, per E-Mail oder über WhatsApp bleibt dabei Ihnen überlassen.
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