Wer in Deutschland seinen Job verliert, kann unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld beantragen. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die sogenannte Anwartschaftszeit, denn sie bestimmt, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Doch was ist sie und wann ist sie erfüllt?
Was ist die Anwartschaftszeit beim Arbeitslosengeld?
Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gilt: Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nur, wer arbeitslos ist, sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt hat.
Konkret ist die Anwartschaftszeit erfüllt, wenn Betroffene innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Arbeitslosenversicherung standen, heißt es laut Arbeitsagentur. Das können klassische Beschäftigungsverhältnisse sein, aber auch freiwillige Zeiten – etwa bei Selbstständigkeit mit freiwilliger Arbeitslosenversicherung oder während der Kindererziehung bis zum dritten Lebensjahr.
Welche Sonderzeiten können zur Anwartschaftszeit zählen?
Auch bestimmte Zeiten außerhalb eines klassischen Beschäftigungsverhältnisses können zur Anwartschaftszeit zählen. Dazu gehören etwa Phasen, in denen Krankengeld bezogen wurde, sowie Zeiten eines freiwilligen Dienstes wie dem Bundesfreiwilligendienst oder dem Jugendfreiwilligendienst. Entscheidend ist, dass alle anrechenbaren Versicherungszeiten – egal ob durch Beschäftigung, freiwillige Versicherung oder Sonderzeiten – innerhalb der letzten 30 Monate zusammen mindestens zwölf Monate ergeben. Nur dann gilt die Anwartschaftszeit als erfüllt.
Arbeitslosengeld: Gibt es Ausnahmen bei befristeten Beschäftigungen?
Ja. Eine Sonderregelung greift bei Personen mit häufig befristeten Jobs. Wer in den letzten 30 Monaten überwiegend Beschäftigungen ausgeübt hat, die im Voraus auf maximal 14 Wochen befristet waren und dabei ein bestimmtes Einkommen nicht überschritten hat, kann bereits nach sechs Monaten versicherungspflichtiger Zeit Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch eng gefasst und detailliert im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit erläutert.
Wie wird die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet?
Die Höhe des Arbeitslosengeldes bemisst sich grundsätzlich am durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt, das im letzten Jahr vor Entstehung des Anspruchs erzielt wurde. Aus diesem Betrag wird – unter Berücksichtigung üblicher Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge – ein pauschaliertes Nettoentgelt ermittelt. Dieses sogenannte Leistungsentgelt bildet dann die Grundlage für die Berechnung: Arbeitslose ohne Kind erhalten 60 Prozent, mit mindestens einem Kind im Sinne des Steuerrechts erhöht sich der Satz auf 67 Prozent, wie das BMAS erläutert.
Wichtig: Für die Feststellung der Anwartschaftszeit ist nicht die tatsächliche Beitragszahlung, sondern ausschließlich das Vorliegen eines Versicherungspflichtverhältnisses entscheidend. So heißt es in einer fachlichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit wörtlich: „Die Erfüllung der Anwartschaftszeit ist von der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse abhängig (§§ 24ff) und nicht von der Entrichtung von Beiträgen.“
Welche weiteren Voraussetzungen gelten für den Bezug von Arbeitslosengeld?
Zusätzlich zur Anwartschaftszeit eine Person arbeitslos im Sinne des Gesetzes sein – also keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, aber bereit und in der Lage sein, mindestens 15 Stunden wöchentlich zu arbeiten, heißt es laut Agentur für Arbeit. Außerdem ist eine aktive Mitarbeit an der beruflichen Wiedereingliederung sowie die persönliche oder digitale Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit notwendig.
Warum ist die Anwartschaftszeit so wichtig?
Die Anwartschaftszeit ist ein zentrales Kriterium im deutschen System der Arbeitslosenversicherung. Sie sorgt dafür, dass Leistungen nur erhält, wer zuvor in das System eingezahlt hat – mit Ausnahmen für besonders gelagerte Fälle. Wer also seinen Anspruch sichern will, sollte die eigenen Versicherungszeiten genau im Blick behalten.
Übrigens: Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit gibt es einen Arbeitslosengeld-Rechner, mit dem Sie herausfinden können, wie viel Unterstützung Sie bekommen würden.