Rund fünf Millionen Menschen beziehen Bürgergeld. Das Ziel der Sozialleistung ist es, allen Menschen in Deutschland das Existenzminimum zu ermöglichen. Dafür wurden die Regelbedarfe des Bürgergelds zuletzt zum Jahr 2024 angehoben. Das Bürgergeld soll den Weg zurück ins Arbeitsleben durch Qualifizierung und Weiterbildung erleichtern.
Wann wird das Bürgergeld im Jahr 2025 ausgezahlt? Und wie hoch ist der Regelsatz? Das erfahren Sie in diesem Artikel.
Übrigens: Das dritte Jahr Bürgergeld könnte schon das letzte sein. Mit den anstehenden Neuwahlen im Februar 2025 könnte bei einem möglichen Regierungswechsel hin zur CDU und CSU das Bürgergeld abgeschafft werden.
Bürgergeld 2025: Wann steigt der Regelsatz?
2024 gab es wegen steigender Lebenshaltungskosten mehr Geld, nämlich 563 Euro, eine Erhöhung um 12 Prozent. Für das Jahr 2025 bleibt das Bürgergeld auf dem Niveau von 2024 – und wird nicht erhöht.
Wie Bundesregierung.de zu entnehmen ist, hätte der Betrag eigentlich sinken müssen, weil die Lebensmittelpreise so stark gesunken seien. Doch die Besitzschutzregelung nach Paragraf 28a Absatz 5 SGB XII verhindert das. „Das heißt: Der einmal gewährte Betrag muss in den Folgejahren mindestens beibehalten werden,“ steht auf der Webseite der Bundesregierung. Damit bleiben die Sätze unverändert:
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563 Euro für Alleinstehende
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506 Euro für Paare je Partner
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451 Euro für nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
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471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
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390 Euro für Kinder von sechs bis 13 Jahren
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357 Euro für Kinder unter sechs Jahren
Auszahlungstermine: Wann ist das Bürgergeld auf dem Konto?
Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärt die Bundesagentur für Arbeit, dass das Bürgergeld immer zum letzten Arbeitstag bzw. Bankarbeitstag des Vormonats auf den Konten der Bezieher gutgeschrieben wird. Hintergrund ist laut dem Bundesarbeitsministerium, dass dem Bürgergeld eine sogenannte Bedarfsdeckungsfunktion zur Sicherung des Lebensunterhalts zukommt.
Damit ergibt sich der späteste Auszahlungszeitpunkt für das Bürgergeld jeweils zum Monatsende des Vormonats:
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Februar 2025: Freitag, 31. Januar 2025
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März 2025: Freitag, 28. Februar 2025
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April 2025: Montag, 31. März 2025
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Mai 2025: Mittwoch, 30. April 2025
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Juni 2025: Freitag, 30. Mai 2025
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Juli 2025: Montag, 30. Juni 2025
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August 2025: Donnerstag, 31. Juli 2025
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September 2025: Freitag, 29. August 2025
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Oktober 2025: Dienstag, 30. September 2025
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November 2025: Freitag, 31. Oktober 2025 (Ausnahmen: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen wegen Reformationstag schon am Donnerstag, 30. Oktober 2025)
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Dezember 2025: Freitag, 28. November 2025
Die Auszahlung des Bürgergelds kann aber auch von Jobcenter zu Jobcenter individuell abweichen. Auch kann das Kreditinstitut eine Auszahlung verzögern.
Übrigens: Auch Menschen ohne festen Wohnsitz und Adresse können Bürgergeld beziehen.